POL-D: Eine lokale Meldung
Düsseldorf (ots)
Vermisstenfall Deborah Sassen - Trittbrettfahrer rechtskräftig verurteilt - Zwei Jahre auf Bewährung und 52.000 Mark Einsatzkostenerstattung
Der mittlerweile 23-jährige Trittbrettfahrer, der die Ermittlungskommission im Vermisstenfall Deborah Sassen im März 1996 durch einen Brief auf eine falsche Fährte geführt hatte, ist nun rechtskräftig zur Einsatzkostenerstattung von circa 52.000 Mark und unter anderem auch wegen Vortäuschens einer Straftat zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Im Vermisstenfall Deborah Sassen ging bei der Ermittlungskommission im März 1996 ein anonymes Schreiben ein, in dem detailliert die Tat geschildert und auf den Halterner Stausee hingewiesen wurde. Aufgrund dieses Schreibens führte die Polizei umfangreiche Ermittlungen und Suchmaßnahmen durch, die jedoch keinen Erfolg brachten. Im Dezember 1997 ermittelte die Ermittlungskommission den anonymen Briefschreiber anhand von Fingerspuren. Der damals 17-Jährige gestand, den Brief geschrieben und den Inhalt frei erfunden zu haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gegen den Trittbrettfahrer auf Zahlung der verursachten Einsatzkosten geklagt.
Bereits im September vergangenen Jahres hat das Landgericht Düsseldorf gegen den Briefschreiber unter anderem auch wegen Vortäuschens einer Straftat eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt. Außerdem wurde er zur Zahlung von circa 52.000 Mark Einsatzkostenerstattung verurteilt. Seit dem 11. Januar diesen Jahres hat das Urteil Rechtskraft.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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