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Polizei Düsseldorf

POL-D: Ation "Radfahrer und Fußgänger" vom 10. bis 24. Mai 2002 - Verhalten an Fußgängerüberwegen

Düsseldorf (ots)

Pressemitteilung
zum Verhalten an Fußgängerüberwegen
Im Rahmen der Aktion "Radfahrer und Fußgänger" vom 10. 
- 24. Mai  2002 wird die Polizei auch das Verhalten aller 
Verkehrsteilnehmer an  Fußgängerüberwegen besonders  überwachen. Bei 
Verkehrsverstößen  müssen die Betroffenen mit Verwarnungsgeldern 
oder Anzeigen rechnen.
Fußgängerüberwege oder "Zebrastreifen" sind im 
Düsseldorfer  Straßenraum ein bekanntes Gestaltungselement. Sie 
ermöglichen den  Fußgängern ein freieres Queren von Fahrbahnen und 
dem  Fahrzeugverkehr ein homogeneres Befahren der Straßen. Es 
besteht  keine zeitliche Bindung in den Programmablauf einer  
Lichtsignalanlage, so dass alle Verkehrsteilnehmer von diesen  
Vorteilen profitieren.  Wurde der "Zebrastreifen" 
sachgerecht eingerichtet und ausgestattet,  ist er eine bewährte und 
sichere Querungsstelle. Diese  Verkehrssicherheit ist allerdings 
auch wesentlich von dem  Verantwortungsbewusstsein der 
Verkehrsteilnehmer und die Beachtung  der dort gültigen 
Verkehrsvorschriften abhängig.
  • Das Freihalten der wichtigen Sichtbeziehungen, das sich Annähern nur mit mäßiger Geschwindigkeit und die Beachtung des Überholverbotes sind durch den Kfz-Verkehr unbedingt einzuhalten.
  • Aber auch die Fußgänger müssen den Blickkontakt mit dem Fahrzeugführer suchen und ihre Absicht deutlich machen. Erst wenn sie dadurch sicher sind, dass dieser ihre Querungsabsicht erkannt hat und sich entsprechend verhält, dürfen sie den "Zebrastreifen" betreten. Das gleiche Verhalten ist ebenfalls hinsichtlich des Gegenverkehrs auf der anderen Fahrbahnhälfte unbedingt erforderlich.
Der Fahrzeugführer sollte nach Erkennen der Benutzungsabsicht dem  
Fußgänger dieses dann auch eindeutig durch sein Fahrverhalten  
signalisieren.
- Die Vorrangregelung an den Fußgängerüberwegen hat zwar auch für  
Rollstuhlfahrer Geltung, aber nicht für den Radverkehr.  Deshalb ist 
für den Radfahrer wichtig: Nur falls Sie absteigen und  das Fahrrad 
über den "Zebrastreifen" schieben, kommen Sie in den  
Genuss des dortigen Fußgängervorrangs! Wenn Radfahrer, oftmals in  
Unkenntnis dieser Vorschrift, den Fußgängerüberweg teilweise ohne  
Verringerung der Geschwindigkeit mit dem Fahrrad befahren und  
einfach "blind" auf dessen Wirkung vertrauen, sind 
Verkehrsunfälle  vorprogrammiert.
Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=13248

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Düsseldorf

Pressestelle
Telefon:0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008
Email:

Original-Content von: Polizei Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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