POL-D: +++Meldung der Autobahnpolizei+++ - Nach Unfall auf der A 46 bei Wuppertal - Unbeteiligte Fahrzeugführer filmten Unfallstelle mit dem Handy - Beamte fertigen zwölf Anzeigen
Düsseldorf (ots)
+++Meldung der Autobahnpolizei+++ - Nach Unfall auf der A 46 bei Wuppertal - Unbeteiligte Fahrzeugführer filmten Unfallstelle mit dem Handy - Beamte fertigen zwölf Anzeigen
Unsere Veröffentlichungen von gestern
Während der Aufräum- und Bergungsarbeiten gestern an der Unfallstelle bei Wuppertal-Varresbeck stellten die Beamten der Autobahnpolizeiwache Hilden zwölf (12) Fahrzeugführer fest, die beim Vorbeifahren an der Unfallstelle die Situation mit ihrem Smartphone filmten. Die Polizisten legten anschließend entsprechende Anzeigen vor. Die betroffenen Fahrzeugführer erwarten jetzt ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt. Mit dem Handy in der Hand: Was steht im Gesetz? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Gebrauch von Mobiltelefonen beim Autofahren. In § 23 Absatz 1a StVO heißt es dazu: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Demnach ist es verboten, das Handy beim Fahren mit dem Auto in der Hand zu halten. Das schließt eine ganze Reihe an möglichen Nutzungsoptionen des Mobiltelefons aus.
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