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Polizei Düsseldorf

POL-D: Rath - Mörsenbroich - Derendorf - Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens - Polizei ermittelt - Führerscheine sichergestellt

Düsseldorf (ots)

Rath - Mörsenbroich - Derendorf - Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens - Polizei ermittelt - Führerscheine sichergestellt

Sonntag, 6. Mai 2018, 19.55 Uhr

Wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach §315d StGB* ermittelt das Verkehrskommissariat der Düsseldorfer Polizei gegen zwei junge Männer (20 und 22 Jahre alt) aus Duisburg. Sie waren gestern Abend mit zwei Fahrzeugen von Kunden eines Parkservices aus Rath in Richtung Innenstadt bzw. Derendorf unterwegs. Auf der Strecke lieferten sie sich nach Feststellungen der Beamten immer wieder Beschleunigungsrennen. Glücklicherweise kam es zu keinen Unfällen. Beamte der Inspektion Nord kontrollierten die Beschuldigten und stellten die Führerscheine sicher. Die Autos (Mercedes C220 CDI und Mercedes SLK) wurden ebenfalls sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an.

Zur Tatzeit fielen den Zivilbeamten auf der Münsterstraße (Ecke Vogelsanger Weg) die beiden Fahrzeuge an einer Ampelanlage auf. Als die Signale auf Grün sprangen, heulten beide Motoren auf und die Pkw rasten mit quietschenden Reifen bis zur nächsten roten Ampel. Dieses Verhalten setzte sich über das Mörsenbroicher Ei, die Grashofstraße, die Heinrich-Ehrhardt-Straße bis zur Ulmenstraße fort. Dort konnten die Fahrzeuge gestoppt und die Fahrer kontrolliert werden. Die Geschwindigkeit betrug teilweise bei erlauben 50 km/h bzw. 60 km/h bis zu 110 km/h. Vor roten Ampeln mussten die Fahrer auf Grund der erreichten Geschwindigkeit so stark bremsen, dass die Elektronik die Warnblinkanlage auslöste. Während der gesamten Zeit überholten die Autos immer wieder rechts - links - rechts. Nach den Angaben der Beamten ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass bei diesen riskanten Fahrstreifenwechsel und der gefahrenen Geschwindigkeit kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde.

Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um einen 20-Jährigen aus Duisburg in einem Mercedes CDI aus dem Münsterland und einem 22-Jährigen ebenfalls aus Duisburg in einem SLK aus dem Saarland. Die Fahrzeuge sollten von einem Parkservice aus Rath auf einen Parkplatz überführt werden.

*Hier der § 315d Strafgesetzbuch (StGB) im Originalgesetzestext:

§ 315d - Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:

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Fax: 0211-870 2008
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