POL-D: Pressemitteilung mit Hinweisen der Polizei zur sicheren Verkehrsteilnahme in Herbst und Winter
Düsseldorf (ots)
Pressemitteilung mit Hinweisen der Polizei zur sicheren Verkehrsteilnahme in Herbst und Winter
Laub, Regen, Nebel, Dämmerung in den Morgenstunden oder früh einsetzende Dunkelheit am Abend verändern in dieser Jahreszeit die Sicht- und Straßenverhältnisse zum Nachteil aller Verkehrsteilnehmer. Diesen ungünstigen Faktoren müssen alle Rechnung tragen und sich anpassen. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer rät die Polizei in den Herbst- und Wintermonaten zu einer besonders rücksichtsvollen Fahrweise und vorsichtigen Teilnahme am Straßenverkehr.
Überprüfen sie die Beleuchtung an ihren Fahrzeugen. Ist sie korrekt und funktionsfähig? Schalten sie frühzeitig das Abblendlicht ein. Passen sie ihre Geschwindigkeiten den Straßenzuständen oder Witterungslagen an. Ihr Fahrzeug muss innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten können. Bei ungünstigen Verhältnissen ist eine geringere Geschwindigkeit als die erlaubten 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft geboten. Rechnen sie besonders auf Brücken oder freien Strecken mit Reif- oder Eisglätte. Die Fahrzeugführer sind verpflichtet, sich gegenüber Kindern und älteren Menschen insbesondere durch verringerte Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Der Fußgänger darf sich jedoch nie einfach darauf verlassen, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden. Eigene Vorsicht ist unbedingt erforderlich. Stellen sie selbst den Sichtkontakt zum Fahrzeugführer her und klären sie die Verkehrssituation eindeutig, bevor sie beispielsweise die Fahrbahn an nicht gesicherten Stellen betreten. Erst in der letzten Woche verunglückten in Düsseldorf zwei Fußgänger beim Überqueren der Straße tödlich.
Passen sie sich auch als Fußgänger den geänderten Verkehrsverhältnissen an. Helle Kleidung, bei Kindern möglichst mit reflektierenden Materialien versehen, verbessern die Sichtbarkeit. Reflektoren an Oberkleidung oder Schultornistern verstärken diesen Effekt.
Bedenken Sie: Die Sicherheit der Fußgänger hängt wesentlich von der Erkennbarkeit ab. Dies gilt nicht nur auf den Schulwegen der Kinder, sondern für alle. Im Abblendlicht von Kraftfahrzeugen sind dunkel gekleidete Fußgänger aus 25 m, Fußgänger mit heller Kleidung bereits aus 40 m und Reflektoren aus 130-140 m Entfernung für die Fahrzeugführer zu erkennen.
Werner Krause, Verkehrsdezernat
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düsseldorf
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