POL-D: Dreitägige Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle - Bilanz der "BAO SCHWER IV" - Allein über 400 Abstandsverstöße - Wieder Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln
Düsseldorf (ots)
Bereits zum vierten Mal hat die Düsseldorfer Polizei in diesem Jahr mehrtägige Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf den Autobahnen des Regierungsbezirks durchgeführt. Speziell die Häufung schwerer Lkw-Unfälle mit teils tödlichem Ausgang zum Ende des vergangenen Jahres war ursächlich dafür, sich in diesem Jahr noch intensiver mit den Gefahren des Schwerlastverkehrs auseinanderzusetzen. Nachfolgend die Bilanz der zurückliegenden Aktion, bei der die Beamten abermals ein besonderes Augenmerk auf die Themen "Ablenkung" und "Abstand" richteten:
Abstandsverstöße: 424
Ablenkung durch Nutzung technischer Geräte: 26
Verstöße nach Fahrpersonalrecht: 41
Verstöße Ladungssicherung / Überladung: 33
Herausragende Sachverhalte:
Besondere Sachlagen am Mittwoch, 6. Juni 2018
1. Ein 52-jähriger Niederländer transportierte mit seinem LKW-Zug Metallschrott von Duisburg nach Holland. Durch Ermittlungen wurde nachgewiesen, dass der Transport vorsätzlich um über 10 Prozent überladen worden war. Die Weiterfahrt wurde untersagt; eine Sicherheitsleistung vor Ort erhoben.
2. Ein 40-jähriger Iraner mit einem in Deutschland zugelassenen Sattelzug führte von Duisburg nach Geldern einen nicht deklarierten Gefahrguttransport durch. Es wurde Schüttgut transportiert, das anhand der Papierlage eindeutig als Gefahrgut einzustufen war. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
3. Zusammen mit dem Zoll konnten auf dem Parkplatz Leucht, an der A 57, zwei offene Bußgelder wegen Manipulationen an EG-Kontrollgeräten und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten in einer Gesamthöhe von 6.000 Euro vollstreckt werden.
Besondere Sachlagen am Donnerstag, 7. Juni 2018
1. Ein 25-jähriger türkischer Sattelzugfahrer, beladen mit Gefahrgut, wurde angehalten, weil sein Sicherheitsabstand weniger als 20 Meter betrug. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass er barfuß unterwegs und das Gefahrgut überhaupt nicht gesichert war.
2. Bei der Kontrolle des Schwertransporters eines 58-jährigen Euskircheners wurden erhebliche Mängel bei der Zugverbindung (Verbindung zwischen Zugmaschine und Sattelauflieger) festgestellt. Unter anderem war die Deichsellagerung bereits soweit ausgeschlagen und die Vorrichtung hatte so viel Spiel, dass die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
3. Ein 45-jähriger Niederländer, unterwegs mit einem Autotransporter nebst Anhänger (beladen mit drei PKW) täuschte den kontrollierenden Beamten eine Privatfahrt vor. Ermittlungen ergaben jedoch, dass er für ein Autohaus in den Niederlanden tätig war und somit als gewerblicher Transport einzustufen war. Da er nicht das vorgeschriebene Kontrollgerät eingebaut hatte, wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro erhoben.
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