POL-D: Bilk - Dubiose Kammerjäger stellten Wucherrechnung - Polizei ermittelt
Düsseldorf (ots)
Was tun, wenn man ein Wespennest in seiner Wohnung entdeckt? Diese Frage stellten sich gestern, 25. Juli 2019, zwei 29 und 31 Jahre alte Düsseldorferinnen als sie ein solches in ihrer Wohnung entdeckten. Die beiden Frauen wandten sich in ihrer Not gegen 01.30 Uhr an den Notdienst einer Schädlingsbekämpfungsfirma. An deren Kontaktdaten gelangten die beiden Frauen mittels Internetrecherche. Über eine Mobilfunknummer wurde der Auftrag durch die "Firma" angenommen. Zwei Stunden später erschienen dann zwei "Kammerjäger" an der Wohnung der beiden Geschädigten und beseitigten das Wespennest. Die Dauer der Arbeiten belief sich auf circa eine Stunde. Danach präsentierten die beiden "Kammerjäger" den Frauen eine Rechnung in Höhe von über 4.000 Euro. Die beiden Düsseldorferinnen überwiesen vor Ort einen Teilbetrag per Debitkarten, mussten aber noch gemeinsam mit den beiden Kammerjägern zu verschiedenen Geldautomaten, um den Rest bar zu entrichten. Am Folgetag erstatteten die beiden Frauen umgehend Anzeige bei der Polizei Düsseldorf. Die Kriminalpolizei ermittelt inzwischen unter anderem wegen des Verdachts des Wuchers. In diesem Zusammenhang können folgende Tipps unnötigen Ärger vermeiden:
- Achten Sie bei der Wahl des Anbieters auf örtliche Firmen, die einen möglichst kurzen Anfahrtsweg haben. Ein Blick in das Impressum einer Internetseite kann ein Anhaltspunkt sein. - Schildern Sie Ihr Problem möglichst genau am Telefon. Seriöse Firmen nennen Ihnen Anfahrtskosten und Stundensätze. Bitten Sie um einen mündlichen Kostenvoranschlag. - Lesen Sie sich vorgelegte Dokumente genau durch, bevor Sie etwas unterschreiben. - Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung vorlegen aus der die einzelnen Leistungsposten nachvollziehbar sind. Zahlen Sie nicht an der Haustür. Überweisen Sie den Rechnungsbetrag erst wenn Sie sich sicher sind, dass dieser gerechtfertigt ist. - Setzt Sie ein Mitarbeiter unter Druck, den Rechnungsbetrag sofort oder in bar zu zahlen, rufen Sie die Polizei.
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