POL-D: Wersten: Flucht vor Polizeikontrolle - Diensthund "schnappt" flüchtigen Täter - Fahrer mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs
Düsseldorf (ots)
Dienstag, 21. April 2020, 22.50 Uhr
Am späten Dienstagabend beendete Diensthund "Ace" die teils spektakuläre Flucht eines Smart-Fahrers. Nach mehreren gefährlichen Fahrmanövern flüchtete der 24-Jährige zu Fuß und musste sich schließlich dem Spürsinn des Vierbeiners geschlagen geben. Gegen den Düsseldorfer wurde ein umfangreiches Strafverfahren wegen mehrerer Delikte eingeleitet.
Kurz vor 23 Uhr wollten Beamte der Polizeiwache Wersten den Smart aufgrund seiner auffälligen Fahrweise auf der Kölner Landstraße (überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß) anhalten. Bei dem Versuch, sich der Kontrolle zu entziehen, prallte der 24-jährige Düsseldorfer beim Wenden in Höhe der Mitsubishi Electric Halle gegen ein Verkehrszeichen und einen Poller. Ungeachtet dessen setzte der junge Mann seine Fahrt entgegen der Fahrtrichtung der Oberbilker Allee (Richtung stadtauswärts) rückwärts fort. Dieses Manöver endete jedoch jäh auf einer Mittelinsel in Höhe der dortigen U-Bahn-Station. Der 24-Jährige flüchtete dann zu Fuß vor den Beamten. Nachdem seine zweibeinigen Kollegen den Flüchtigen kurz aus den Augen verloren hatten, nahm der sechs Jahre alte Polizeihund "Ace" die Verfolgung auf. Mit seiner Erfahrung von vier Dienstjahren gelang es schließlich "Ace" den Flüchtigen in einem Gebüsch auf dem Gelände der ehemaligen Bundesgartenschau aufzuspüren und trotz heftiger Gegenwehr zu stellen. Die dabei entstandenen Verletzungen des Mannes wurden ambulant in einem Düsseldorfer Krankenhaus behandelt.
Im Anschluss stellten die Beamten weiter fest, dass sich im und am Fahrzeug gestohlene Kennzeichen befanden. Das Fahrzeug selber war nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen und der Deutsche nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei dem bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Täter konnten Betäubungsmittel aufgefunden werden. Da er bei seiner Ergreifung erheblichen Widerstand geleistete hatte und weil er offenkundig berauscht war, wurden dem Täter Blutproben entnommen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
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