POL-D: Pech an einem 13. für Lkw-Fahrer
Düsseldorf (ots)
Pech an einem 13. für Lkw-Fahrer
Für einen 39-jährigen Lkw-Fahrer lag es eindeutig am 13., dass alles schief lief. Denn am Montag, 13. Oktober hielten ihn die Beamten des Verkehrsdienstes in Düsseldorf an. Sie stellten fest, dass er am Sonntag mit seinem 40-Tonner unterwegs war, obwohl keine Ausnahmegenehmigung für den Sonntag vorlag, er seine Ruhezeiten auf dem Weg von Hamburg über Wuppertal nach Düsseldorf nicht eingehalten hatte und zusätzlich seine Tachoscheibe nicht ordnungsgemäß ausgefüllt war. Die Polizisten ordneten eine Ruhepause von 9 Stunden an.
Gestern traf die Äußerung des 39-Jährigen ein. Hier schilderte er sein ganzes "Leid". Neu angefangen bei der Spedition hatte er irrtümlich angenommen, dass eine Ausnahmegenehmigung für sonntags vorlag. Die Ruhezeit konnte er nicht einhalten, da er auf seiner Tour seine Papiere vergessen hatte, dies erst in Bremen bemerkte und zurück nach Hamburg musste. Die Tachoscheibe füllte er falsch aus, da er "fürchterliche" Zahnschmerzen hatte. Am Montag blieb er dann noch unter einer Eisenbahnbrücke auf der L 156 stecken und als er mit dem LKW endlich bei seinem Kunden eintraf, blieb er mit dem Unterbau des LKW in der Einfahrt hängen. Schließlich kontrollierte ihn die Polizei, ordnete die Ruhepause an, die er komplett in einem Frachtzentrum verbringen musste, weil man ihn am Abend in dem Gelände eingeschlossen hatte. Die Äußerung endet mit "wahrlich der 13.!".
ots-Originaltext: Polizei Düsseldorf
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