POL-D: Gemeinsame Pressemitteilung Hauptzollamt Krefeld und Polizeipräsidium Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Verfolgungsfahrt durch die Nacht - Zoll und Polizei verfolgen Drogenschmuggler quer durchs Ruhrgebiet
Emmerich/Hagen/Krefeld. In der vergangenen Nacht nahmen Beamte des Hauptzollamtes Krefeld und der Polizei nach einer Verfolgungsfahrt durch das Ruhrgebiet einen 40-jährigen Drogenschmuggler fest.
Der türkische Staatsangehörige hatte in seinem Wagen rund 500 Gramm Marihuana in einem Straßenverkaufswert von 5.000 Euro ins Land geschmuggelt.
Die Verfolgungsfahrt begann kurz nach 20.00 Uhr am Grenzübergang Elten-Autobahn an der Autobahn 3. Dort sollte das Fahrzeug einer Zollkontrolle unterzogen werden. Der Fahrer missachtete allerdings das Anhaltesignal aus dem Streifenwagen der Mobilen Kontrollgruppe Emmerich des Hauptzollamtes Krefeld. Stattdessen beschleunigte er und fuhr mit einer Geschwindigkeit von mehr als 180 km/h Richtung Oberhausen. Die Zollbeamten riefen zur Verstärkung Einsatzkräfte der Polizei hinzu.
Die Verfolgungsfahrt führte bei insgesamt überhöhter Geschwindigkeit über die Autobahnen 3 und 516 nach Oberhausen, dann auf die Autobahn 42 Richtung Dortmund bis zum Ausbauende, dann weiter über die Autobahn 45 Richtung Frankfurt/Main bis zur Bundesstraße 54. Nach kurzer "Geisterfahrt" fuhr der Verfolgte über die B 54 in Richtung Hagen. Dann ging die Fahrt weiter über kleinere Straßen bis er auf einen Fußweg am Rande des Hengsteysees einbog. Dabei beschädigte er ein dort aufgestelltes Verkehrszeichen.
Am Ufer des Hengsteysees fuhr er sich fest und konnte die Fahrt nicht fortsetzen. Der Mann verließ sein Fahrzeug und sprang in den See, um sich einer Festnahme zu entziehen. Ein Polizeibeamter folgte dem Mann ins Wasser, überwältigte ihn und nahm ihn fest.
Die Verfolgung ging so ohne Personenschäden zu Ende. Auch der festnehmende Polizeibeamte konnte seinen Dienst nach einer heißen Dusche fortsetzen.
Die Zöllner stellten das gefundene Rauschgift sicher. Auf den Mann kommt nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu, darüber hinaus Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten.
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