POL-D: Polizei warnt erneut vor Trickbetrügern - Drei Frauen in Bilk, Wersten und Derendorf von unterschiedlichen Tätern um mehrere Tausend Euro betrogen
Düsseldorf (ots)
Gleich dreimal schlugen am Freitag unbekannte Täter/innen im Stadtgebiet zu und erleichterten ihre Opfer mit unterschiedlichen Tricks um teilweise mehrere Tausend Euro Bargeld. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich vor dem Ideenreichtum solcher Täter.
Um 10 Uhr schellte es an der Tür der 85-jährigen Bewohnerin eines Hauses an der Volmerswerther Straße in Bilk. Ein junger Mann (20 bis 30 Jahre) belehrte die Dame über ihre Verpflichtung, das Haus gegen eindringendes Wasser zu schützen. Zu diesem Zweck sei es erforderlich an der Hauswand eine Bohrung vorzunehmen. Der Preis für die Arbeiten läge bei 900 Euro, würde sich aber bei Barzahlung um 100 Euro verringern, so der Mann. Um das entsprechende Bargeld zu besorgen fuhr der Täter mit der gutgläubigen Seniorin zur Bank, wartete zusammen mit einem Komplizen in einem weißen Lieferwagen und ließ sich anschließend das Geld aushändigen. Angeblich um das entsprechende Werkzeug zu holen, entfernten sich die Betrüger in unbekannte Richtung, kehrten jedoch nicht mehr zurück. Die Männer waren Mitte zwanzig, einer mit leichtem Vollbart und circa 1,80 Meter groß. Sein Komplize hatte blondes Haar.
Drei Stunden später (12.50 Uhr) schlugen Betrüger in Wersten, an der Hermannstadtstraße zu. Hier meldete sich ein Mann telefonisch bei einer 65-Jährigen, die offensichtlich glaubte, mit ihrem zukünftigen Mieter zu sprechen. Der Anrufer bat die Frau um finanzielle Hilfestellung bei der Anzahlung zu einem Neuwagenkauf. Das Opfer willigte ein und übergab wenig später einem Boten, der das Geld zu einem Autohaus nach Oberkassel bringen sollte, 9.000 Euro in Bar. Der Mann war circa 50 Jahre alt, 1,65 Meter groß, korpulent und hatte kurze, helle Haare und eine Halbglatze. Er war dunkel und sehr elegant gekleidet.
Handgreiflich wurde dann noch eine Trickbetrügerin an der Ulmenstraße in Derendorf. Die 30 bis 35 Jahre alte Frau hatte sich um 14.50 Uhr unter dem Vorwand einen Briefumschlag zu benötigen, Zutritt zu der Wohnung einer 95-Jährigen verschafft. Als der allerdings auffiel, dass die Täterin die Schublade eines Schreibtisches öffnete, forderte sie die blonde Frau auf, sofort zu gehen. Diese ließ sich von der Aufforderung jedoch nicht vertreiben, drückte die Seniorin unsanft auf die Couch und floh anschließend mit 3.000 Euro Beute. Die Täterin führte eine große Tasche mit auffälligen, silberfarbenen Applikationen mit sich.
Hinweise zu allen Taten nimmt die Polizei unter der Rufnummer 8700 entgegen.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei nochmals auf einige grundlegende Verhaltensregeln hinweisen, um sich vor so genannten Haustürbetrügern zu schützen:
Beim Gros aller Betrugsfälle an der Haustür handelt es sich um so genannte Haustürgeschäfte. Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht.
Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen. Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter...
am Arbeitsplatz in der Privatwohnung bei Freizeitveranstaltungen bei Kaffeefahrten oder auf der Straße angesprochen und zur "Abgabe einer Erklärung" veranlasst wurden.
Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 EURO) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an. - Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. - Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einen späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. - Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. - Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. - Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. - Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. - Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren. - Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. - Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen. - Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. - Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss stets extra unterschrieben sein. - Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. - Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. - Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. - Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. - Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende "Hinweise" (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen. - Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden. - Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei. - Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.
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