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Polizei Düsseldorf

POL-D: Polizei warnt erneut vor Trickbetrügern - Drei Frauen in Bilk, Wersten und Derendorf von unterschiedlichen Tätern um mehrere Tausend Euro betrogen

Düsseldorf (ots)

Gleich dreimal schlugen am Freitag unbekannte
Täter/innen im Stadtgebiet zu und erleichterten ihre Opfer mit 
unterschiedlichen Tricks um teilweise mehrere Tausend Euro Bargeld. 
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich vor 
dem Ideenreichtum solcher Täter.
Um 10 Uhr schellte es an der Tür der 85-jährigen Bewohnerin eines 
Hauses an der Volmerswerther Straße in Bilk. Ein junger Mann (20 bis 
30 Jahre) belehrte die Dame über ihre Verpflichtung, das Haus gegen 
eindringendes Wasser zu schützen. Zu diesem Zweck sei es erforderlich
an der Hauswand eine Bohrung vorzunehmen. Der Preis für die Arbeiten 
läge bei 900 Euro, würde sich aber bei Barzahlung um 100 Euro 
verringern, so der Mann. Um das entsprechende Bargeld zu besorgen 
fuhr der Täter mit der gutgläubigen Seniorin zur Bank, wartete 
zusammen mit einem Komplizen in einem weißen Lieferwagen und ließ 
sich anschließend das Geld aushändigen. Angeblich um das 
entsprechende Werkzeug zu holen, entfernten sich die Betrüger in 
unbekannte Richtung, kehrten jedoch nicht mehr zurück. Die Männer 
waren Mitte zwanzig, einer mit leichtem Vollbart und circa 1,80 Meter
groß. Sein Komplize hatte blondes Haar.
Drei Stunden später (12.50 Uhr) schlugen Betrüger in Wersten, an 
der Hermannstadtstraße zu. Hier meldete sich ein Mann telefonisch bei
einer 65-Jährigen, die offensichtlich glaubte, mit ihrem zukünftigen 
Mieter zu sprechen. Der Anrufer bat die Frau um finanzielle 
Hilfestellung bei der Anzahlung zu einem Neuwagenkauf. Das Opfer 
willigte ein und übergab wenig später einem Boten, der das Geld zu 
einem Autohaus nach Oberkassel bringen sollte, 9.000 Euro in Bar. Der
Mann war circa 50 Jahre alt, 1,65 Meter groß, korpulent und hatte 
kurze, helle Haare und eine Halbglatze. Er war dunkel und sehr 
elegant gekleidet.
Handgreiflich wurde dann noch eine Trickbetrügerin an der 
Ulmenstraße in Derendorf. Die 30 bis 35 Jahre alte Frau hatte sich um
14.50 Uhr unter dem Vorwand einen Briefumschlag zu benötigen, Zutritt
zu der Wohnung einer 95-Jährigen verschafft. Als der allerdings 
auffiel, dass die Täterin die Schublade eines Schreibtisches öffnete,
forderte sie die blonde Frau auf, sofort zu gehen. Diese ließ sich 
von der Aufforderung jedoch nicht vertreiben, drückte die Seniorin 
unsanft auf die Couch und floh anschließend mit 3.000 Euro Beute. Die
Täterin führte eine große Tasche mit auffälligen, silberfarbenen 
Applikationen mit sich.
Hinweise zu allen Taten nimmt die Polizei unter der Rufnummer 8700
entgegen.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei nochmals auf einige 
grundlegende Verhaltensregeln hinweisen, um sich vor so genannten 
Haustürbetrügern zu schützen:
Beim Gros aller Betrugsfälle an der Haustür handelt es sich um so 
genannte Haustürgeschäfte. Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und 
Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- 
und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen 
Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in 
jedem Fall ein Widerspruchsrecht.
Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne 
Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings 
Voraussetzungen.
Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter...
am Arbeitsplatz
in der Privatwohnung
bei Freizeitveranstaltungen
bei Kaffeefahrten oder
auf der Straße
angesprochen und zur "Abgabe einer Erklärung" veranlasst wurden.
Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den 
Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 EURO) 
oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der 
Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine 
Gültigkeit.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins 
Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den 
Türspion oder durchs Fenster genau an.
- Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte 
zu einen späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson 
anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie
sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und 
prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
- Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. 
Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt 
haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder
beeindrucken noch verwirren.
- Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie 
sich bei Bedarf erklären.
- Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder 
Besuchsbestätigungen.
- Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe.
- Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss stets extra 
unterschrieben sein.
- Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die 
Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer 
Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung
entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen 
Zahlung.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die 
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür 
gegenseitig Beistand zu leisten.
- Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade 
durch bedrängende "Hinweise" (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch
heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.
- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - 
beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden 
schicken Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. 
Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die
Polizei.
- Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in 
Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche 
Broschüren.

Rückfragen bitte an:

Polizei Düsseldorf
Pressestelle

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008
http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/

Original-Content von: Polizei Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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