POL-Bremerhaven: Autofahrer mit "Guckloch" in vereister Scheibe gestoppt - 51-Jähriger hat keine Fahrerlaubnis
Bremerhaven (ots)
Als eine Streifenwagenbesatzung der Bremerhavener Polizei am gestrigen Sonntagabend gegen 18.30 Uhr durch Bremerhaven-Wulsdorf fuhr, staunten die Beamten nicht schlecht: Ihnen kam ein Nissan entgegen, an dem alle Scheiben noch vollständig mit Eis zugefroren waren. Lediglich an der Frontscheibe gewährte ein ca. 30 mal 30 Zentimeter großes, freigekratztes Loch im Eis die Sicht nach draußen.
Die Polizeibeamten kontrollierten den Fahrer daraufhin an der Weserstraße. Dieser gab an, nur kurz zur Tankstelle fahren zu wollen. Natürlich wiesen die Polizisten den 51-Jährigen darauf hin, dass auch hierfür eine Fahrt mit derart eingeschränkter Sicht nicht zulässig sei und fertigten eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass dem Fahrer bereits vor mehreren Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Dementsprechend folgte eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Hierzu der Hinweis der Polizei:
Schnee, Eis und Frost fordern Autofahrer heraus und verlangen ein besonders achtsames Verhalten im Straßenverkehr. Schlechte Sichtverhältnisse und glatte Straßen stellen schwierige Fahrbedingungen dar. Rücksichtsvolles Fahren und das Beachten von Verkehrsregeln sind daher vor allem in der kalten Jahreszeit von großer Bedeutung. Es reicht es nicht, ein Guckloch auf der Fahrerseite freizukratzen und dann mit tosendem Gebläse und eingeschalteter Heizung die ersten Kilometer im Blindflug zu fahren, bis alles abgetaut ist.
Wer diesen bequemen Weg wählt, erhöht die Unfallgefahr und kann dafür mit einem Bußgeld bestraft werden.
Unser Tipp:
Vor dem Start sollte außerdem mit einem Handfeger die Schneeschicht von den Scheinwerfern, dem Kennzeichen sowie dem Fahrzeugdach, der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel gefegt werden. Ansonsten können sich während der Fahrt Schneehauben lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch die eigene Sicht ist gefährdet, beispielsweise wenn durch eine starke Bremsung Schnee vom Dach auf die Scheibe rutscht.
Winterlichen Guckloch-Fahrern droht ein Bußgeld
Vor Fahrtantritt müssen Sie Scheiben, Lichter und das Kennzeichen von Eis und Schnee befreien. Wenn Sie noch keinen Eiskratzer und Handfeger besitzen, legen Sie dieses Zubehör an, um Autoscheiben enteisen zu können. Wenn Sie die Scheiben enteisen, können Sie den Verkehr viel besser überblicken.
Gefahr durch Eis und Schnee auf LKW
Durch Niederschlag kommt es zu oft unbemerkten Eis- und Schneeansammlungen auf LKW und Anhängerdächern. Das kann schnell zur Gefahr werden. Unkontrolliert können sich Eisplatten lösen und sowohl den nachfolgenden, als auch den Gegenverkehr gefährden. Herunterfallendes Eis ist auch oft Ursache für Verkehrsunfälle. Durchschlägt eine Eisscholle eine Windschutzscheibe, kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
Winterreifen aufziehen
Winterreifen sind bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Eis und Schnee in Deutschland Pflicht. Halten Sie sich hieran nicht und fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Schaffen Sie Sichtbarkeit
Bei Kraftfahrzeugen wird die Sicherheit auch am Tage durch das Einschalten der Beleuchtung erhöht. Überprüfen Sie die Scheinwerfer sowie Brems- und Rücklichter. Sie müssen alle funktionieren und dürfen nicht beeinträchtigt sein. Die Tagfahrleuchten von Kraftfahrzeugen sind bei schlechten Sichtverhältnissen wie bei Nebel oder Starkregen meist nicht ausreichend hell - und viele Fahrzeuge haben zudem keine Tagfahr-Schlussleuchten. Eine Lichtautomatik kann zudem Nebel oder diesiges Wetter nicht zuverlässig erkennen. Weitere Infos zur Fahrzeugbeleuchtung finden Sie hier:
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Telefon: 0471 953-1404
E-Mail: presse@polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
Original-Content von: Polizei Bremerhaven, übermittelt durch news aktuell