POL-Bremerhaven: Nötigung im Straßenverkehr: Uneinsichtiger Autofahrer in Bremerhaven-Lehe
Bremerhaven (ots)
In einem verkehrsberuhigten Bereich - gekennzeichnet mit einem blauen Verkehrszeichen, auf dem Ball spielende Personen zu sehen sind - dürfen Fahrzeuge nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. An diese Vorgabe hielt sich auch ein Autofahrer, der am Mittwochabend, 19. März, gegen 18.20 Uhr die Goethestraße in Bremerhaven-Lehe befuhr. Ein hinter ihm fahrender Opel hatte es hingegen viel zu eilig: Der Fahrer versuchte mehrfach, das langsam vor ihm fahrende Auto zu überholen, hupte, betätigte die Lichthupe und fuhr extrem dicht auf. Weil die Straße zu eng war, gelang das Überholmanöver zunächst nicht. Erst im Kreuzungsbereich Goethestraße/Adolfstraße zog der Opel an dem anderen Wagen vorbei, setzte sich vor diesen und bremste ihn aus. Der Opel-Fahrer stieg aus und lief wild gestikulierend und schimpfend auf das ausgebremste Auto zu. Nun verließen auch die Insassen dieses Wagens ihr Fahrzeug - und gaben sich als Zivilpolizisten der Bremerhavener Polizei zu erkennen. Das beeindruckte den aufbrausenden Opel-Fahrer offenbar nur wenig, denn er warf den Beamten vor, ihn durch ihre langsame Fahrweise provoziert zu haben. Seitens der Polizisten folgte eine kurze Belehrung über die vorliegenden Verkehrsregeln und eine Überprüfung der Papiere. Darüber hinaus fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr gegen den 48-Jährigen.
Dazu Hinweis der Polizei:
In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger sich frei bewegen, ohne auf Bürgersteige oder Fahrbahnrand beschränkt zu sein. Dies gilt auch für spielende Kinder bis 14 Jahre, die in als Spielstraße ausgewiesenen Arealen spielen dürfen, jedoch keine Hindernisse errichten dürfen. Alle Fahrzeuge müssen in diesen Bereichen Schrittgeschwindigkeit fahren - das gilt auch für Fahrräder oder E-Scooter - und Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Fußgänger sollten ebenfalls darauf achten, Autofahrer und Radfahrer nicht unnötig zu behindern, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Übrigens: Wer als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, sieht sich rasch mit hohen Verwarn- bzw. Bußgeldern konfrontiert. Auch Punkte im Fahreignungsregister und sogar Fahrverbote drohen.
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