POL-Pforzheim: (CW) Bad Wildbad - Telefonbetrüger bringen Frau um zigtausend Euro
Bad Wildbad (ots)
Mittels der Betrugsmasche des Schockanrufes durch einen falschen Polizeibeamten haben Telefonbetrüger am Mittwoch eine Frau aus Bad Wildbad unter Druck gesetzt und einen niedrigen fünfstelligen Betrag erbeutet.
Eine in Bad Wildbad wohnhafte Frau erhielt am Mittwoch gegen 10 Uhr erstmals einen Anruf, in welchem sich eine weinerliche Frauenstimme als Tochter ausgab und angab, einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht zu haben. In der Folge kam es zu einer Kautionsforderung im mittleren fünfstelligen Bereich durch einen angeblichen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Da die Frau nicht über eine solche Summe verfügte "einigte" man sich auf einen niedrigeren Betrag. Die Täter wiesen ihr Opfer an, beim Abheben des Geldes gegenüber der Bank einen geplanten Autokauf anzugeben, um keinen Verdacht zu erregen. Im weiteren Verlauf wurde die Frau nach Karlsruhe auf einen Parkplatz gelotst, auf welchem es zu der Geldübergabe an eine weibliche Person kam. Nachdem das Opfer Kontakt mit dem Freund der tatsächlichen Tochter aufnahm wurde ihr der Betrug bewusst.
Im Zusammenhang mit betrügerischen Telefonanrufen gibt die Polizei folgende Hinweise:
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind wer Sie anruft oder Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. - Seien Sie stets misstrauisch, wenn Sie am Telefon um (hohe) Geldbeträge gebeten werden. Die Polizei wird am Telefon keine Zahlung einer Kaution zur Abwendung einer Untersuchungshaft fordern. - Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. - Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. Achten Sie darauf, dass Sie das vorherige Gespräch mit den Anrufern definitiv beendet haben. - Sprechen Sie am Telefon nicht über persönlichen/familiären und finanziellen Verhältnisse. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. - Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis. Rufen sie ggf. die bekannte, örtliche Dienststelle an. - Reden Sie mit Familienangehörigen oder Bekannten über solche Anrufe bzw. ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. - Verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei.
Christian Koch, Pressestelle
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