POL-Pforzheim: (CW) Bad Liebenzell - Alkoholisiert Einmündung nicht beachtet: Führerschein weg
Bad Liebenzell (ots)
Unter Alkoholeinfluss ist ein Pkw-Fahrer am Dienstagabend auf Gemarkung Bad Liebenzell von der Kreisstraße 4316 kommend geradeaus über die Einmündung mit der Landesstraße 343 gefahren.
Nach Stand der Ermittlungen war ein 43-Jähriger, gegen 20:30 Uhr mit seinem VW aus Richtung Bieselsberg kommend auf der Kreisstraße unterwegs. An der Einmündung mit der Landesstraße fuhr er geradeaus über diese und kam, ohne mit einem querenden Fahrzeug zu kollidieren, von der Fahrbahn ab. Hierbei zog sich der 43-Jährige Verletzungen zu und wurde daraufhin in ein Krankenhaus gebracht. Am verunfallten VW entstand Sachschaden. Eine Alkoholüberprüfung beim Autofahrer ergab einen Wert von etwa 1,2 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde daraufhin durch die Polizei in Verwahrung genommen.
Hinweise Ihrer Polizei:
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 11,7-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Michael Wenz, Pressestelle
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