POL-Pforzheim: (Enzkreis) Mönsheim - Betrugsmasche gewittert und Seniorin vor Schaden bewahrt
Mönsheim (ots)
Mit der Masche "Falsches Gewinnversprechen" sollte eine betagte Dame am Donnerstagmorgen dazu gebracht werden, Wertkarten zu kaufen und diese an die Telefonbetrüger weiterzureichen.
Nur durch das vorbildliche Verhalten eines Supermarktmitarbeiters konnte eine aus dem Enzkreis stammende Frau vor einem Schaden in Höhe von 900 Euro bewahrt werden. Das potenzielle Opfer wurde am Morgen von den Betrügern zunächst telefonisch kontaktiert und von einer männlichen Person über einen angeblichen Gewinn im fünfstelligen Bereich informiert. Für hierbei entstehende Verwaltungsgebühren sollte sie vorab aufkommen. Der versuchte Betrug konnte glücklicherweise noch rechtzeitig erkannt werden und der aufmerksame Zeuge verständigte die Polizei.
Sabine Maag, Pressestelle
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Unter folgendem Link finden sie weitere Hinweise zur Betrugsmasche: "Falsche Gewinnversprechen": https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/
Sabine Maag, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
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