POL-Pforzheim: (FDS) Baiersbronn - Alkoholisiert, keinen Führerschein und fehlender Versicherungsschutz
Baiersbronn (ots)
Eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwarten einen Autofahrer.
Am vergangenen Sonntag kam es gegen 02:30 Uhr zu einer Verkehrskontrolle, nachdem sich ein Autofahrer durch seine auffällige Fahrweise bei der Polizei verdächtig machte. Der Mann befuhr die Freudenstädter Straße und kam selbstständig zum Stehen als er einen Bordstein streifte. Die eingesetzten Beamten stellten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem waren die angebrachten Kennzeichen seines Fahrzeugs entstempelt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2 Promille.
Der Autofahrer wurde anschließend zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus nach Freudenstadt gebracht.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Emily Meier, Pressestelle
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