POL-Pforzheim: (Enzkreis) Knittlingen - Unbekannter überfällt Wettbüro mit Pistole - Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise
Knittlingen (ots)
Ein Unbekannter hat am Dienstagabend ein Wettbüro überfallen und ist danach zu Fuß geflüchtet.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen betrat der Täter gegen 22:20 Uhr das Wettbüro in der Stuttgarter Straße und forderte von einem Mitarbeiter unter Vorhalt einer Pistole die Herausgabe von Bargeld. Der Mann packte dem Beschuldigten einen niedrigen vierstelligen Betrag in einen von ihm mitgebrachten Rucksack. Im Anschluss verließ der Unbekannte das Gebäude und entfernte sich fußläufig auf der Stuttgarter Straße in südliche Richtung. Der Mitarbeiter blieb bei dem Überfall unverletzt.
Beschreibung des Unbekannten:
- männlich - etwa 1,80 cm groß - dünne/normale Statur - bekleidet mit schwarzem Trainingsanzug mit Kapuze und grauen Handschuhen der Marke "The North Face" - maskiert mit schwarzer Skimaske - führte einen schwarzen Rucksack mit sich
Trotz eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen sowie Zivilwagen und unter Einbeziehung eines Polizeihubschraubers konnte die Person nicht mehr angetroffen werden.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186 4444 beim Kriminaldauerdienst Pforzheim zu melden.
Allgemeine Hinweise, wenn Sie Opfer eines Raubes wurden: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/raub/
- Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung, mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
- Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
- Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
- Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw. Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch kratzen? Dann waschen Sie sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der Polizei sichern.
Emily Meier, Pressestelle
Rückfragen bitte an:
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