POL-Pforzheim: Trunkenheitsfahrt: Führerschein durch die Polizei einbehalten
Nagold (ots)
Am Samstagnachmittag haben Polizeibeamte einen 46-Jährigen alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr am Samstag, gegen 14 Uhr, ein Pkw-Führer mit seinem Dacia die Iselshauser Straße. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ergaben sich Anzeichen für eine alkoholische Beeinflussung. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 2,1 Promille. Der Fahrzeugführer musste eine Blutprobe abgeben, ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, sein Führerschein wurde bereits von der Polizei einbehalten.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Regina Wolfinger, Pressestelle
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