POL-Pforzheim: (CW) Calw - Unfall verursacht und knapp drei Promille
Calw (ots)
Trotz niedrigem Sachschaden hat ein Verkehrsunfall in der Nacht von Freitag auf Samstag dazu geführt, dass ein 53-Jähriger seinen Führerschein abgeben musste.
Alkoholische Beeinflussung könnte ursächlich dafür gewesen sein, dass der Fahrer eines VW kurz nach Mitternacht beim Parkvorgang auf einem Parkplatz in der Tübinger Straße einen geparkten Pkw streifte. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellen die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim 53-Jährigen fest. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund drei Promille, weswegen er im Anschluss eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben musste.
Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 4000 Euro.
Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).
Silas Lindörfer, Pressestelle
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