PP Ravensburg: Meldungen aus dem Bodenseekreis
Bodenseekreis (ots)
Langenargen
Alkoholisierter Radler prallt in Pkw
Mit rund zwei Promille war ein Radfahrer alkoholisiert, der am Samstagabend in der Oberdorfer Straße einen Verkehrsunfall verursacht hat. Der 54-Jährige verlor die Kontrolle über sein Pedelec und prallte in die Seite eines geparkten Audi. Ein Rettungsdienst brachte den leicht Verletzten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen. An dem geparkten Wagen sowie dem Zweirad entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.
Langenargen
In Aufenthaltshütte eingebrochen
In eine Aufenthaltshütte für Mitarbeiter auf dem Gelände des Wertstoffhofs in der Lindauer Straße ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag ein Unbekannter eingestiegen. Der Täter hebelte die Hütte auf und nahm neben einem Werkzeugkasten auch die Jacke eines Angestellten an sich. Das Polizeirevier Friedrichshafen hat den Einbruch aufgenommen und nimmt Hinweise im Zusammenhang mit der Tat unter Tel. 07541/701-0 entgegen.
Langenargen
Radfahrer schwer verletzt
Schwerere Verletzungen zog sich ein Radfahrer am Sonntagnachmittag bei einem Verkehrsunfall an der Abfahrt der B 467 zur Kreisstraße 7706 beim Weiler "Mückle" zu. Beim Abbiegen von der Bundesstraße auf die Kreisstraße übersah die 76 Jahre alte Fahrerin eines VW den von rechts kommenden Pedelec-Fahrer, der auf einem Radweg unterwegs war. Ein Rettungsdienst brachte den 91-Jährigen, der keinen Helm trug und mit dem Kopf auf der Fahrbahn aufprallte, in ein Krankenhaus. Sachschaden entstand nur geringfügig in Höhe von insgesamt rund 300 Euro.
Sipplingen
Verkehrsunfallflucht
Wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle ermittelt das Polizeirevier Überlingen gegen einen 73-Jährigen, der am Sonntagvormittag in der Seestraße beim Ausparken einen anderen Pkw touchiert hat. Nachdem der Senior zunächst ausgestiegen war, dann jedoch davonfuhr, verständigte ein Zeuge die Polizei. Nach derzeitigem Stand dürfte bei dem Unfall ein Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro entstanden sein. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sie im Zweifelsfall die Polizei verständigen und den Unfall melden sollten, wenn der Unfallgegner nicht zugegen ist. Andernfalls könnten Sie sich, sofern Sachschaden entstanden ist, wegen Unfallflucht strafbar machen.
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