POL-NK: Ladendiebstahl endet vor dem Richter
Neunkirchen (ots)
Ein 62 Jahre alter Mann (ohne festen Wohnsitz in Deutschland) begab sich am spätem Freitag Nachmittag, gemeinsam mit 2 weiteren Männern, in ein Bekleidungsgeschäft in der Neunkircher Innenstadt. Dort versuchten die Männer gemeinsam mehrere Kleidungsstücke im Gesamtwert von ca. 1800 Euro zu entwenden. Als sie kurz vor dem Verlassen des Geschäfts von einem Ladendetektiv bemerkt und angesprochen wurden, ließen sie ihr Diebesgut fallen und versuchten zu flüchten. Der 62-jährige konnte an der Flucht gehindert werden, seine beiden Komplizen rannten in unbekannte Richtung davon und konnten nicht mehr festgestellt werden.
Der Mann wurde von der Polizei Neunkirchen vorläufig festgenommen und zunächst zur Polizeiinspektion Neunkirchen verbracht. Eine Strafanzeige wegen Bandendiebstahl wurde eingeleitet.
In vorliegendem Fall konnte durch die eingesetzten Beamten eine besondere Form des Strafverfahrens angeregt werden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes "Beschleunigtes Verfahren". Sind alle Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung gegeben, so kann die Justiz (in vorliegendem Fall Staatsanwaltschaft und Gericht) bei einfacher Beweislage den Sachverhalt schnell aburteilen.
Die Strafe folgt also "auf dem Fuße".
Zusammengefasst wurde der 62-jährige Beschuldigte am Abend des 01.12.2023 bei einer Straftat (Bandendiebstahl) erwischt und von der Polizei festgenommen. Durch die Staatsanwaltshaft wurde ein beschleunigtes Verfahren angeordnet und der Beschuldigte am 02.12.2023 dem zuständigen Richter vorgeführt. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken verbracht. Dort verbleibt er bis zur Hauptverhandlung am 04.12.2023.
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