POL-HOM: Unberechtigtes Befahren der Feldwirtschaftswege
Blieskastel (ots)
Land- und forstwirtschaftliche Wege sind grundsätzlich, und aus gutem Grund, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Lediglich Berechtigte wie Landwirte, Forstwirte oder Anlieger dürfen diese Wege befahren. Ein Verstoß gegen das Verkehrszeichen 250 (weißer Kreis mit rotem Rand) kann mit 50 EUR Verwarnungsgeld geahndet werden. Gerade um die Stadt Blieskastel, mit ihren Ortsteilen, haben die Beschwerden von genervten Anwohnern, Spaziergängern und Berechtigten zugenommen. Die Polizeiinspektion in Homburg bittet alle Verkehrsteilnehmer die Beschränkungen zu beachten und möchte zudem darauf hinweisen, dass die Einhaltung der vorgenannten Regeln derzeit verstärkt kontrolliert und geahndet wird.
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