POL-KI: 201202.1 Kiel: Polizei warnt vor mit psychoaktiven Substanzen versetzten Cannabisprodukten
Kiel (ots)
Die Ermittlungseinheit Straßendeal des Kommissariats 17 der Kieler Kriminalpolizei warnt vor Cannabisprodukten, die mit sogenannten "Neuen Psychoaktiven Substanzen" versetzt sind. Durch diese drohen Konsumenten schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bislang sind den Beamten drei solcher Fälle aus Kiel-Gaarden bekannt - die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.
In einem Fall berichtete ein Konsument der Ermittlungseinheit über erhebliche gesundheitliche Probleme nach dem Konsum von Cannabis. Er gab an, dass er es nach dem Konsum gerade noch in seine Wohnung geschafft habe. Nach dem Öffnen der Wohnungstür sei er sofort zusammengebrochen und habe eine unbekannte Zeit auf dem Boden gelegen. Er habe das Gefühl gehabt, dass sein Herz stehen bleibe. Er gab an, dass er um Hilfe rufen wollte, dazu aber nicht in der Lage gewesen sei. Seinen Angaben zufolge war er wie stumm und habe seine Zunge nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Er berichtete den Ermittlern von Todesängsten.
Eine kriminal technische Untersuchung hat ergeben, dass das konsumierte Cannabis aus dem geschilderten Fall mit sogenannten "Neuen Psychoaktiven Substanzen" (NPS) versetzt war. Durch das Ein- oder Aufbringen dieser Substanzen - in diesem Fall synthetische Cannabinoide - werden die schwach oder gar nicht psychoaktiv wirksamen Cannabisprodukte zu hochpotenten Stoffgemischen.
Die Gefährlichkeit dieser Zubereitungen liegt insbesondere in dem unkalkulierbaren Ausmaß der Gesundheitsgefährdung. Neben der Unkenntnis der konkret zugesetzten Stoffe besteht insbesondere die Gefahr der Überdosierung. Die Konsumierenden gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit in diesen Fällen davon aus, dass sie herkömmliches Cannabis konsumieren und nicht hochpotente, chemische Stoffe.
Wirkung, Toxizität, Abhängigkeitspotenzial, Wechselwirkungen mit Medikamenten und anderen Drogen, insbesondere Alkohol, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen dieser Stoffe sind den Konsumenten oftmals gänzlich unbekannt.
Ob es sich bei dem erworbenen Produkt um ein herkömmliches Betäubungsmittel (z. B. Marihuana mit gewohntem THC-Gehalt) oder ein sehr viel potenteres, synthetisches NPS-Produkt handelt, ist äußerlich nicht zu erkennen. Der Unterschied wird erst beim Konsum bemerkt, was gravierende Folgen haben kann. Die Auswirk¬ungen und Symptome bei der Einnahme von NPS sind vielfältig. Herzrasen, unregelmäßiges Schlagen des Herzens, Erbrechen, Übelkeit, Orientierungsverlust, kurz andauernde Ohnmachtsanfälle, Lähmungserscheinungen, Wahn¬vorstellungen, Kreislaufversagen bis hin zur Bewusstlosigkeit, Versagen sämt¬licher Vitalfunktionen und Tod können die Folge sein.
Sollten beim Konsum derartige Wirkungen auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe gerufen werden.
Die Ermittlungseinheit Rauschgift, die ihre Räumlichkeiten beim 4. Polizeirevier hat, führt die Ermittlungen. Hinweise auf die Betäubungsmittelart, den Verkauf oder die Herkunft dieser Substanzen oder bereits aufgetretener Nebenwirkungen nimmt die Kriminalpolizei unter 0431 / 160 3333 entgegen.
Maike Saggau
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