POL-KI: 210311.3 Kiel: Jugendliche flüchten in PKW vor Polizeikontrolle
Kiel (ots)
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben Polizeibeamte drei Jugendliche vorläufig festgenommen, die in einem Auto mit teils deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Kieler Ostuferbereich vor den Beamten flüchteten.
Der VW Golf fiel Beamten des 3. Reviers zunächst gegen 00:40 Uhr in der Kaistraße auf. Nachdem der Wagen über die Bahnhofstraße und den Schwedendamm fuhr, entschlossen sie sich in Höhe der Kreuzung Preetzer Straße / Werftstraße zur Kontrolle.
Der Wagen fuhr zunächst auf den angrenzenden Parkplatz des dortigen Supermarkts, beschleunigte dann aber und fuhr über die Preetzer Straße nach links auf den Ostring. Hierbei missachtete der Fahrer das für ihn zeigende Rotlicht. Auf dem Ostring erreichte der Golf nach Einschätzung der eingesetzten Beamten des 3. und 4. Reviers Geschwindigkeiten von bis zu 120 Stundenkilometern.
Vom Ostring bog der Wagen links in die Pickertstraße ein und fuhr über Augustenstraße, Schulstraße und Karlstal auf die Werftstraße, wo er kurz vor der Gablenzbrücke letztlich von einem Streifenwagen des 4. Reviers ausgebremst werden konnte.
Nach Einschätzungen der Beamten fuhr der Wagen auf der beschriebenen Strecke mit bis zu 80 Kilometern pro Stunde, missachtete mehrere "Rechts vor Links"-Einmündungen und fuhr im Bereich der Augustenstraße entgegengesetzt der dortigen Einbahnstraße.
Die Polizisten nahmen den 15 Jahre alten Fahrer und einen 17 Jahre alten Beifahrer an Ort und Stelle vorläufig fest. Der 15-Jährige beleidigte die Polizisten bei seiner Festnahme mehrfach. Der Wagen ist auf Familienangehörige von ihm zugelassen, die von dem unbefugten Gebrauch offenbar nichts wussten.
Ein im Fond sitzender 15-Jähriger flüchtete zunächst, konnte aber von den Polizeibeamten eingeholt und ebenfalls vorläufig festgenommen werden. Alle drei kamen für die weiteren Maßnahmen auf das 4. Revier und konnten nach Beendigung dieser von ihren Eltern abgeholt werden.
Auf den Fahrer kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, des Führens eines KFZ ohne erforderliche Fahrerlaubnis, des unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs sowie Beleidigung zu. Im Weiteren werden mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet.
Matthias Arends
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