POL-KI: 210416.2 Kiel: Mit 1,75 Promille auf dem Fahrrad unterwegs
Kiel (ots)
In der Nacht von Mittwoch, 14.04., auf Donnerstag, 15.04., um kurz nach Mitternacht fiel Polizeibeamten des 3. Polizeireviers auf der Rendsburger Landstraße ein Radfahrer auf. Dieser bog mit zügiger Geschwindigkeit und ohne auf weiteren möglichen Verkehr zu achten aus der Gärtnerstraße in die Rendsburger Landstraße stadteinwärts ein. Anschließend fuhr er über die für Rechtsabbieger Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage an der Einmündung Rendsburger Landstraße/Wulfsbrook und bog nach rechts in die Straße Wulfsbrook ein.
Auf Grund der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit kontrollierten die Polizeibeamten den Radfahrer. Dabei fiel ihnen auf, dass der Radfahrer eine verwaschene Aussprache hatte und einen schwankenden Stand hatte. Ein Atemalkoholtest ergab schließlich, dass der Radfahrer sein Fahrrad mit 1,75 Promille geführt hatte.
Dem Beschuldigten wurde zur Beweissicherung auf dem 3. Polizeirevier eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder entlassen.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch das Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss unter bestimmten Umständen verboten ist. Wird ein Fahrrad mit 1,6 Promille und mehr Alkohol im Blut geführt, begeht der Fahrzeugführer eine Straftat. Gleiches gilt bereits ab 0,3 Promille, sofern zum Alkoholkonsum noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Elektrofahrräder zählen je nach Motorisierungsgrad zu den Kraftfahrzeugen, so dass bereits das Führen mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Björn Gustke
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