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POL-KI: 210507.2 Kreis Plön: Falsche Polizeibeamte erbeuten Wertgegenstände in sechsstelliger Höhe. Polizei kann noch größeren Schaden verhindern.

Kreis Plön (ots)

Ca. einen Monat hielten "Falsche Polizeibeamte" Kontakt zu einer 78-jährigen Frau aus dem Kreis Plön und erbeuteten Wertgegenstände in einem unteren sechsstelligen Bereich. Die Täter berichteten der Seniorin, dass Bankmitarbeiter angeblich auf die Bankschließfächer und die Konten ihrer Kunden zugriffen. Beamte der Kriminalpolizei Plön konnten einen noch größeren Schaden verhindern, indem sie eine Geldüberweisung stoppten.

Seit Ende März stand überwiegend ein falscher Polizeibeamter mit Namen Neumann in Kontakt zu der 78-Jährigen. Der Mann, der akzentfreies Deutsch sprach, berichtete in einem ersten Telefonat von einem festgenommenen Täter, der persönliche Daten von der Geschädigten bei sich trug. Der Festgenommene stünde auch in Kontakt zu verschiedenen Bankmitarbeitern, die bereits mehrere Vermögen aus Bankschließfächern ihrer Kunden entwendet hätten.

Schon während des ersten Gesprächs war es den Tätern gelungen, der Senioren vorzuspielen, dass sie mit der für ihren Bereich zuständigen Polizeistation verbunden war. Die Täter hatten sie dazu aufgefordert die entsprechende Telefonnummer zu wählen. Vermutlich hatte die Seniorin das Telefonat mit "Herrn Neumann" aber nicht eigenständig beendet, was zur Folge hatte, dass die alte Verbindung bestehen blieb und lediglich andere Täter das Gespräch weiterführten. Die Senioren war sich ab diesem Zeitpunkt sehr sicher, dass sie es mit der echten Polizei zu tun hätte.

"Herr Neumann" konnte die 78-Jährige davon überzeugen, dass es besser wäre, sämtliche Wertgegenstände aus ihrem Schließfach zu holen und zunächst zu Hause zu deponieren, was die Geschädigte noch am selben Nachmittag tat. Zu einer Übergabe an einen angeblichen Polizeibeamten kam es erst mehrere Tage später.

Nach der Übergabe der Gegenstände, die sich im Schließfach der Seniorin befanden und einen Wert im unteren sechsstelligen Bereich hatten, gaben sich die Täter jedoch nicht zufrieden. Im Verlauf mehrere Gespräche mit unterschiedlichen Personen, darunter ein angeblicher Staatsanwalt und mehrere angebliche Mitarbeiter der Kriminalpolizei, forderten sie die Geschädigte auf, größere Bargeldbeträge von ihrem Konto abzuheben, die sie zu Hause aufbewahren sollte.

Ende April gelang es den Tätern die 78-Jährige davon zu überzeugen, dass sie einen unteren sechsstelligen Bargeldbetrag auf ein bestimmtes Kreditkartenkonto überweisen solle. Bevor es zu einer Abhebung durch die Täter kommen konnte, gelang es Beamten der Kriminalpolizei Plön nach Hinweisen Dritter das Kreditkartenkonto zu sperren.

Im Verlauf ihrer Vernehmung gab die 78-Jährige an, dass "Herr Neumann" immer freundlich gewesen sei und niemals Druck aufgebaut hätte. Im Rahmen der vielen Gespräche habe sich ihr Vertrauen zu dem Täter verstärkt. Bei der Telefonnummer, die sich die Geschädigte während der Telefonate notiert hatte, handelte es sich nach jetzigem Ermittlungsstand tatsächlich um die Nummer der für ihren Bereich zuständigen Polizeistation. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Nummer durch Einsatz eines besonderen technischen Verfahrens auf dem Display der Seniorin angezeigt wurde. Die Seniorin wurde während der Gespräche immer zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Polizei hat schon auf vielfältige Weise vor der Betrugsmasche des "Falschen Polizeibeamten" in den Medien gewarnt und im Rahmen der Präventionsarbeit Senioren beraten. Umso wichtiger scheint es zu sein, dass Angehörige und Nachbarn mit den Senioren aus ihrem Umfeld über diese Betrugsmasche sprechen und ihnen auch verdeutlichen, wie professionell solche Tätergruppierungen vorgehen. Enden sollten diese Gespräche immer mit dem Hinweis, dass keine Wertsachen oder Bargeld an jedwede Person ausgehändigt werden und die Gespräche aktiv beendet werden sollten.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Wertgegenstände oder Bargeld nicht in Verwahrung genommen werden. Drohungen, dass strafrechtliche Konsequenzen folgen würden, wenn man sich nicht an die auferlegte Verschwiegenheit hält, gibt es von Seiten der Polizei nicht. Angerufene sollten sich vertrauensvoll an ihre Angehörigen, Freunde, Nachbarn und insbesondere die richtige Polizei wenden.

Matthias Felsch

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