POL-KI: 210818.1 Kiel: Betrüger erbeuten hohen Bargeldbetrag durch Schockanruf
Kiel (ots)
In den letzten Tagen kam es in Kiel und dem Kreis Plön wiederholt zu sogenannten Schockanrufen. In mindestens einem Fall hatten die Betrüger Erfolg. Sie erbeuteten einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag. Die Kriminalpolizei sucht nach Zeugen.
Gestern Abend erhielt eine 80-jährige Kielerin einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Eine Rufnummer des Anrufers sei nicht angezeigt worden. Die Anruferin gab sich als Tochter der Geschädigten aus. Weinend und mit zittriger Stimme erklärte sie der alten Dame, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem ein junger Mensch verstorben sei. Deswegen sei sie von der Polizei verhaftet worden. Auf Nachfragen von der Geschädigten ging die Anruferin nicht ein.
Im Anschluss an das Gespräch mit der vermeintlichen Tochter übernahm eine männliche Person das Telefonat und erklärte, Polizeibeamter zu sein. Dieser falsche Polizeibeamte beschrieb der Geschädigten den angeblichen Unfallhergang erneut und detailliert. Er erklärte ihr, dass ihrer Tochter eine Freiheitsstrafe drohe und sie gegen die Zahlung einer Kaution im fünfstelligen Bereich nicht in Untersuchungshaft bleiben müsse. Schließlich fragte der Mann am Telefon, ob die Geschädigte über Bargeld, Schmuck und Münzen verfüge.
Letztlich sagte die 80-Jährige die Zahlung der Kaution in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Betrages zu. Die Summe sollte behördlich übergeben werden. Nach Angaben der Frau wurde sie nach Abholung des Bargelds telefonisch zu einem Parkplatz im Königsweg gelotst. Hier sei ein vermeintlicher Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft an sie herangetreten und hätte das Bargeld entgegengenommen. Anschließend hätte sie ihre Tochter beim Amtsgericht in der Deliusstraße abholen können. Dort angekommen, riss das Gespräch mit den Betrügern ab.
Auffällig war, dass die Betrüger das Gespräch bis zu diesem Zeitpunkt fast ununterbrochen führten und die Geschädigte aufforderten, mit Ausnahme eines Wechsels des Gesprächs auf ihr Handy, durchweg am Telefon zu bleiben.
Die Geschädigte konnte den vermeintlichen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wie folgt beschreiben: Es soll sich um einen ca. 50 bis 55 Jahre alten, schmalen Mann ohne Bart gehandelt haben. Die Person sei ca. 170 cm groß gewesen und habe einen osteuropäischen Akzent gehabt. Bekleidet sei sie mit einem T-Shirt mit einem Schriftzug und einer grauen Strickjacke gewesen. Auf dem Kopf trug die Person ein graues Basecap, ebenfalls mit Schriftzug. Zusätzlich trug die Person eine dunkelblau/schwarze Umhängetasche bei sich.
Das Kommissariat 12 der Kieler Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach Zeugen, die die Übergabe im Königsweg beobachtet haben oder denen der beschriebene Empfänger aufgefallen ist. Hinweise nehmen die Beamtinnen und Beamten unter 0431 / 160 3333 entgegen.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut vor den sogenannten Schockanrufen. Sollten derartige Anrufe eingehen, seien Sie misstrauisch und versuchen selbst, Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern zu erreichen. Geben Sie keine Auskünfte über Vermögensverhältnisse und übergeben Sie erst recht kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Beenden Sie die Gespräche und nehmen Ihrerseits Kontakt mit der Polizei über den Polizeiruf 110 auf, um den vermeintlichen Sachverhalt zu klären. Machen Sie dies auch, obwohl die Anrufer Ihnen versichern, dass das nicht nötig sei und man ihnen vertrauen könne!
Darüber hinaus empfiehlt die Polizei, Telefonbucheinträge über den Telefonanbieter löschen zu lassen. Betrüger suchen sich ihre Opfer häufig über derartige Telefonbucheinträge. Kinder und Angehörige bitten wir, Eltern und andere betagtere Familienmitglieder und/oder Nachbarn über das Phänomen "Schockanrufe", ebenso wie Enkeltrickbetrüger und falsche Polizeibeamte, intensiv aufzuklären und ggf. Verfahrensweisen für einen wirklichen Notfall zu vereinbaren.
Am vergangenen Freitag gelang es der Polizei auf Grund eines aufmerksamen Angehörigen, eine Geldübergabe zu verhindern. Die Polizei konnte in diesem Fall einen Täter vorläufig festnehmen. Auch hier behaupteten Betrüger, dass die Tochter einer 78-jährigen Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Der Sohn der alten Dame und Bruder der vermeintlichen Unfallverursacherin ging zum Schein auf die Forderungen ein. Bei einer fingierten Geldübergabe konnte ein 66-jähriger Mann vorläufig festgenommen werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Björn Gustke
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