POL-KI: 211101.2 Kiel: Verkehrskontrollen im Kieler Stadtgebiet
Kiel (ots)
Bei Verkehrskontrollen am vergangenen Wochenende im Kieler Stadtgebiet stellten Polizeibeamtinnen und - beamte zahlreiche Verstöße fest. Unter der Leitung des Polizei-Bezirksrevieres führten die Kieler Reviere eine gemeinsame Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr durch.
Seit Anfang September bis Ende Oktober verzeichnete die Polizeidirektion Kiel insgesamt circa 70 Trunkenheiten im Straßenverkehr. Bei diesen Verstößen führten die Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen Autos, Fahrräder oder E-Scooter. In knapp der Hälfte der Fälle sind die kontrollierten Personen alkoholisiert mit einem E-Scooter gefahren.
Vor diesem Hintergrund plante die Kieler Polizei für die Nacht von Freitag auf Samstag eine Verkehrskontrolle und führte auch in der restlichen Zeit des Wochenendes verstärkt Kontrollen diesbezüglich durch. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte an diesem Wochenende 21 Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss fest. Den Höchstwert erreichte ein 25-jähriger Fahrradfahrer mit einem Wert von 2,35 Promille Atemalkohol. Die Beamtinnen und Beamten leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei 14 dieser Verstöße nutzten die Personen E-Scooter.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für die dieselben Alkoholgrenzwerte gelten, wie für das Führen von anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos. Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot (für alle Kraftfahrzeuge!) geahndet wird.
Ab 1,1 Promille begeht der alkoholisierte Fahrende eine Straftat, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (ebenfalls für alle Kraftfahrzeuge!) droht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, liegt dieser Grenzwert bereits bei 0,3 Promille. Neben Strafverfahren und Führerscheinverlust kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen.
Das Führen von E-Scootern ist bereits ab dem 14. Lebensjahr und grundsätzlich ohne besondere Fahrerlaubnis zulässig. Eine Trunkenheitsfahrt auf E-Scootern kann aber auch bei Minderjährigen dazu führen, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, wenn man beispielsweise in der Fahrschule Fahrunterricht nimmt, auch in der Zukunft ablehnt.
Die Polizei Kiel wird auch in der Zukunft gleichartige Kontrollen im Stadtgebiet und im Umland durchführen.
Maike Saggau
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