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Kreis Plön: 89-jährige Preetzerin übergibt hohen Geldbetrag an Betrügerin
Kiel / Kreis Plön (ots)
Sowohl in Kiel wie auch im Kreis Plön ist es Donnerstag erneut zu einer Vielzahl betrügerischer Anrufe gekommen. Eine 89 Jahre alte Frau aus Preetz wurde Opfer der Betrüger und ergab einen hohen Bargeldbetrag.
Die Frau erhielt ihren Angaben zufolge gegen 12:30 Uhr einen Anruf, bei dem ein vermeintlicher Rechtsanwalt mitteilte, ihr Sohn sei Verursacher eines schweren Verkehrsunfalls, bei dem eine schwangere Frau zu Tode kam. Er sitze nun im Gefängnis und könne gegen eine Kaution in Höhe von 60.000 Euro freigelassen werden. Als die schockierte und verunsicherte Frau angegeben habe, nicht über so viel Bargeld zu verfügen, habe sich der Anrufer nach Schmuck und anderen Wertgegenständen erkundigt.
Insgesamt setzten die Betrüger die Frau über mehrere Stunden erheblich unter Druck, so dass sie gegen 17 Uhr einer Abholerin, die an ihrer Wohnanschrift in der Nähe des Preetzer Friedhofs erschien, einen fünfstelligen Betrag übergab.
Die 89-Jährige beschrieb die schlanke, zierliche Frau als etwa 160cm groß. Sie soll schwarzes, schulterlanges Haar haben und gebräunt gewesen sein. Die vom Phänotyp her südländische Frau soll einen rötlichen Hosenanzug getragen haben.
Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen und warnt erneut vor dieser Masche. Personen, denen im näheren Umfeld des Preetzer Friedhofs eine solche Frau aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter 0431 / 160 3333 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Im Laufe des Donnerstags kam es zu zahlreichen weiteren gleichartigen Schockanrufen im Kieler Stadtgebiet sowie im Kreis Plön. Andere Personen meldeten Anrufe von falschen Polizeibeamten sowie Anrufen, in denen ein Gewinn in Aussicht gestellt wurde. Hier sollten die vermeintlichen Gewinner zunächst einen Betrag bezahlen, damit der angebliche Gewinn ausgezahlt werden könne.
Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Matthias Arends
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