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Lütjenburg: Diverse Trunkenheitsfahrten am Wochenende
Kiel / Lütjenburg (ots)
Im Kieler Stadtgebiet sowie in Lütjenburg fielen am Wochenende erneut diverse Personen auf, die betrunken oder berauscht am Steuer beziehungsweise Lenker angetroffen wurden. Die Polizei leitete acht Ermittlungsverfahren ein. Ein hinzugezogener Polizeiarzt entnahm Blutproben zur Bestimmung der genauen Werte.
In der Nacht von Freitag auf Samstag fiel Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Station Lütjenburg im Rahmen der Streifenfahrt gegen 00:30 Uhr in der Ferdinand-von-Schill-Straße ein 34-jähriger PKW-Fahrer auf. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,64 Promille.
In derselben Nacht stoppten Polizeibeamte des 2. Polizeireviers gegen 02:20 Uhr ebenfalls im Rahmen der Streife im Bereich des Rathausplatzes einen 24-jährigen PKW-Fahrer. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille.
Kurz darauf kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeibezirksreviers gegen 02:30 Uhr einen 20-jährigen E-Scooter-Fahrer im Rahmen der Streife im Knooper Weg. Der 20-Jährige hatte einen Promillewert von 0,72.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag fiel einer Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers um 00:15 Uhr ein 29-jähriger E-Scooter-Fahrer aufgrund seiner auffälligen Fahrweise im Bereich der Kirchhofallee in Kiel auf. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille.
Gegen 01:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des 3. Polizeireviers in der Eckernförder Straße in Kiel einen 33-jährigen E-Scooter-Fahrer. Er fuhr das Fahrzeug mit einem Promillewert von 0,92.
Gegen 03:00 Uhr stoppten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des 3. Polizeireviers nach dem Hinweis eines Verkehrsteilnehmers eine 25-jährige PKW-Fahrerin mit auffälliger Fahrweise. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab eine Wert von 1,55 Promille.
Am Sonntagmorgen kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des 4. Polizeireviers einen 27-jährigen PKW-Fahrer in der Werftstraße in Kiel. Der Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Am Sonntagnachmittag stoppten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeiautobahnreviers Neumünster einen 20-jährigen PKW-Fahrer im Rahmen der Streife im Kronshagener Weg. Der 20-Jährige fuhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für die dieselben Alkoholgrenzwerte gelten, wie für das Führen von anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos.
Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge geahndet wird.
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (ebenfalls für alle Kraftfahrzeuge!) droht. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bereits bei 0,3 Promille.
In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Nina Otto
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