POL-KI: 220513.1 Kiel: Falsche Polizisten betrügen Ehepaar - die Kriminalpolizei sucht Zeugen
Kiel (ots)
Gestern Abend erbeuteten angebliche Polizisten Wertgegenstände und einen dreistelligen Bargeldbetrag von einem Ehepaar aus dem Kieler Stadtteil Blücherplatz. Die Kriminalpolizei Kiel sucht Zeuginnen und Zeugen und warnt vor derartigen Betrugstaten.
Am 12.05.2022, gegen 20:00 Uhr, sei die 81 Jahre alte Ehefrau von einem angeblichen Beamten der Kriminalpolizei Kiel angerufen worden. Dieser habe ihr mittgeteilt, dass in der Nähe Einbrecher festgenommen worden wären und man nunmehr ihr Geld in Sicherheit bringen müsse. Die Täter seien dabei so überzeugend vorgegangen, dass die 81-Jährige Wertgegenstände und einen dreistelligen Bargeldbetrag in einem weißen Stoffbeutel vor ihrer Haustür deponiert hätte, damit diese von den angeblichen Polizisten gesichert werden könnten.
Die Beamtinnen und Beamten des Kommissariats 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel haben die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der Amtsanmaßung übernommen.
Wer Angaben zur Tat, zu den Tätern, oder anderen auffälligen Beobachtungen insbesondere im Bereich der Kleiststraße, Bülowstraße, Scharnhorststraße und Blücherstraße in diesem Zusammenhang machen kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Kiel unter 0431 / 160 3333 in Verbindung zu setzen.
Die Ermittlerinnen und Ermittler warnen auch vor vermehrten Schock- oder Betrugsanrufen zur Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden und geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit Angehörige einer Haftstrafe entgehen.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Magnus Gille
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