POL-KI: 220613.2 Kiel: Bezirksrevier kontrollierte E-Scooter
Kiel (ots)
Das Kieler Bezirksrevier hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag an verschiedenen Orten im Kieler Stadtgebiet Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern kontrolliert. Hierbei fielen insgesamt zehn - ausnahmslos männliche - Fahrer auf, die alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren.
Die Beamtinnen und Beamten führten im Zeitraum von 20 Uhr bis 03 Uhr Standkontrollen am Sophienblatt und der Werftstraße sowie im Anschluss mobile Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Insgesamt hielten sie rund 140 Fahrzeuge an.
Drei E-Scooter-Fahrer im Alter zwischen 17 und 25 Jahren erreichten Werte von über 1,1 Promille, so dass hier eine Straftat vorliegt. Neben drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei und Geldstrafen droht hier der Verlust der Fahrerlaubnis.
Bei zwei weiteren Fahrerin im Alter von 15 und 24 Jahren lagen die Promillewerte bei 0,77 beziehungsweise 0,88 Promille. Hinzu kommen fünf Fahrer zwischen 17 und 26 Jahren, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fuhren. Auf sie kommen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Neben Bußgeldern drohen hier Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.
Im weiteren Verlauf fielen auch zwei 27 und 63 Jahre PKW-Fahrer mit Promillewerten von 0,52 beziehungsweise 0,58 auf. Ein weiterer Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und in einem Fall lag ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der Initiative "Sei schlau - Fahr nicht blau" statt, die Freitag startete. Der Fokus liegt darin, Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern auf die Gefahren von Alkohol- oder Drogenkonsum am Lenker aufmerksam zu machen. Im gesamten Kieler Stadtgebiet sind entsprechende Plakate aufgehängt worden.
Seit Juli 2020 etablieren sich die Elektrokleinstfahrzeuge auf den Straßen der Landeshauptstadt. Neben vielen privaten Fahrzeugen sind auch mehrere Unternehmen in Kiel aktiv, die E-Scooter für eine Nutzung verleihen. Deren anfängliche Flottengröße hat sich bis heute vervielfacht, so dass auch die Unfallzahlen mit E-Scootern erheblich gestiegen sind.
Während im Jahr 2020 lediglich 18 Verkehrsunfälle mit deren Beteiligung registriert worden sind, waren es im Jahr 2021 bereits 66. Bei den Hauptunfallursachen liegen Alkohol- und Drogeneinfluss (19 Fälle) und die falsche Fahrbahnbenutzung oder verbotswidrige Nutzung anderer Straßenteile (12 Fälle) mit Abstand an vorderster Stelle.
In insgesamt 91 Fällen kam es darüber hinaus zu sogenannten folgenlosen Trunkenheitsfahrten, bei denen E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führten.
Die Gelegenheit, den Heimweg nach dem Genuss von alkoholischen Getränken mit einem der im Stadtbild überall präsenten E-Scootern anzutreten, ist trügerisch.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für die dieselben Alkoholgrenzwerte gelten, wie für das Führen von anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos.
- Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge geahndet wird.
- Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (ebenfalls für alle Kraftfahrzeuge!) droht.
- Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bereits bei 0,3 Promille.
- In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.
- Das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist ebenfalls nicht erlaubt.
Weitere Informationen zum Thema finden sich hier: https://t1p.de/nvh8w
Matthias Arends
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