POL-KI: 220829.3 Kiel: 2. Revier kontrollierte E-Scooter
Kiel (ots)
Das 2. Polizeirevier führte am Wochenende Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt auf E-Scooter durch. Bei zwei Fahrern stellten sie aufgrund der Alkoholisierung die Führerscheine sicher.
Die Beamten stoppten über das gesamte Wochenende zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern im Revierbereich und überprüften die Fahrtüchtigkeit sowie die regelkonforme Fahrbahnnutzung.
Die Höchstwerte der freiwilligen Atemalkoholtests lagen bei 2,26 beziehungsweise 1,97 Promille, so dass eine Straftat vorliegt. Die Fahrer mussten ihre Führerscheine an Ort und Stelle abgeben. Ein Polizeiarzt entnahm Blutproben zur genauen Bestimmung der Werte. Bei drei weiteren Fahrern lagen die Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille, so dass die Polizei Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete.
Auffallend war laut den eingesetzten Polizisten, dass die Fahrerinnen und Fahrer offenbar nicht wussten, dass bei der Nutzung von E-Scootern die gleichen Promillewerte gelten wie bei Kraftfahrzeugen.
Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge geahndet wird.
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bereits bei 0,3 Promille.
In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist ebenfalls nicht erlaubt.
Die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel werden auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.
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Matthias Arends
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