POL-KI: 230302.2 Kiel: Festnahmen wegen des Verdachts des Herstellens und des Handels mit Betäubungsmitteln
Kiel (ots)
- Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel -
Im Rahmen von Ermittlungen zu zwei versuchten Tötungsdelikten im Juni und Juli 2022 (siehe ots 220603.4, 220727.1 und 220810.5) ergab sich bei einigen der in den Fokus geratenen Tatverdächtigen der Verdacht des Herstellens und des Handels mit Betäubungsmitteln. Die anschließenden umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel und des Kommissariats 17 der Bezirkskriminalinspektion Kiel führten gestern zur Festnahme eines 35-Jährigen und einer 29-Jährigen, für die ein Haftrichter am Amtsgericht Kiel zuvor einen Haftbefehl erlassen hatte. Gegen einen 36-jährigen Tatverdächtigen unterblieb der Antrag aus gesundheitlichen Gründen. Die beiden befinden sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. Im Laufe des Verfahrens stellten die Ermittlerinnen und Ermittler eine nicht unerhebliche Menge von Betäubungsmittel sowie Grundstoffe und Geräte zur Herstellung von Betäubungsmitteln sicher.
Ermittlungen im Zusammenhang mit zwei versuchten Tötungsdelikten im Juni und Juli 2022 in Kiel erbrachten bei mehreren Tatverdächtigen Hinweise auf den Handel mit und die Herstellung von Betäubungsmitteln. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fanden an dem Tatort der zweiten Versuchstat, einer Wohnung in Wellingdorf, Geräte, die auf das Herstellen von Amphetamin schließen ließen, sowie 2,4 kg verkaufsfertiges Amphetamin.
Über mehrere Monate hinweg ermittelten das Kommissariat 17 und die Staatsanwaltschaft Kiel im Anschluss verdeckt gegen mehrere Tatverdächtige, bevor Anfang Dezember eine mutmaßliche Einfuhr von Grundstoffen für die Herstellung von Betäubungsmitteln aus den Niederlanden durch zwei Tatverdächtige, einen 36 Jahre alten Mann und eine 29 Jahre alte Frau, beobachtet wurde. Bei der vorläufigen Festnahme in der Dietrichstraße in Kiel durch Spezialeinheiten direkt nach der Rückkehr aus den Niederlanden konnten rund 9,5 kg des flüssigen Grundstoffes für Amphetamin, der in einem präparierten Träger mit Einwegwasserflaschen transportiert worden war, sichergestellt werden. Aus der Menge des Grundstoffes, gemischt mit weiteren Zusätzen, hätten sich ca. 27 kg verkaufsfertiges Amphetamin herstellen lassen.
Im Anschluss an die vorläufigen Festnahmen erfolgte die Durchsuchung von 10 Objekten. An dem Einsatz waren insgesamt 162 Polizeibeamtinnen und Beamte und zwei Staatsanwältinnen beteiligt.
Insbesondere in einem Einfamilienhaus in Dänischenhagen stellten die Einsatzkräfte 2,8 kg Amphetamin, 840 g des Grundstoffes und 11 kg Streckmittel sicher. Daneben fanden sich Geräte und Chemikalien zur Herstellung von Amphetamin. Ferner ergaben sich Hinweise, dass der Bewohner mit Sprengvorrichtungen experimentierte, so dass auch der Kampfmittelräumdienst zum Einsatz kam.
Auch bei weiteren Tatverdächtigen stellten die Durchsuchungskräfte teilweise nicht unerhebliche Mengen an Amphetamingrundstoff, Amphetamin, Kokain und Marihuana sicher.
Insgesamt fanden die Ermittlerinnen und Ermittler 175 Gramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von etwa 14.000 Euro und 200 Gramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von etwa 2000 Euro. Aus den sichergestellten Amphetamingrundstoffen und dem bereits hergestellten Amphetamin hätte sich eine Menge von rund 44 Kilogramm Amphetamin ergeben, das einen Straßenverkaufswert von etwa 450.000 Euro gehabt hätte.
Haftbefehle wurden zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantragt.
Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei haben im Bezirk der Staatsanwaltschaft Kiel erstmals den Verdacht erhärtet, dass Täter den Grundstoff für Amphetamin in großen Mengen aus den Niederlanden einführen und in Deutschland durch Zufügen von weiteren Chemikalien zu konsumfähigen Amphetamin weiterverarbeiten. Aus den verdeckt geführten Ermittlungen haben sich dabei Hinweise dafür ergeben, dass der Konsum gerade auch deshalb besonders gefährlich gewesen sein könnte, weil bei der Herstellung chemische Prozesse von den Tätern falsch verstanden worden waren und das Amphetamin erheblich zu viel Säure enthalten haben dürfte.
Nach der Auswertung von umfangreichen Beweismitteln und der Aufhellung der Beziehungsstrukturen zwischen den Tatverdächtigen sowie den Lieferstrukturen hat das Amtsgericht Kiel im Februar gegen den mutmaßlichen Haupttäter, einen 35 Jahre alten Mann, einen Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 10 Fällen erlassen. Gegen die Frau, die Anfang Dezember bei der mutmaßlichen Einfuhr des Grundstoffes festgenommen worden war, ist ebenfalls ein Haftbefehl wegen der Einfuhr von und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen erlassen worden. Gegen den 36-jährigen Fahrer des zu der Einfuhr genutzten Pkw ist ein Haftbefehl lediglich deshalb nicht beantragt worden, weil dieser regelmäßig aufwändig medizinisch behandelt werden muss, so dass eine Fluchtgefahr derzeit nicht besteht.
Die 29-Jährige und der 35-Jährige konnten gestern festgenommen werden. Sie befinden sich nach der Vorführung am Amtsgericht Kiel und der Verkündung der Haftbefehle mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt.
Den weiteren Tatverdächtigen werden nach vorläufiger Auswertung der Beweismittel lediglich Taten in einem Umfang zu Last gelegt, die einen Haftbefehl nicht begründen, da sie den Haupttäter im Wesentlichen unterstützt haben dürften.
Dass der Handel und die Herstellung der Betäubungsmittel im Zusammenhang mit den beiden versuchten Tötungsdelikten stehen könnte, hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus den Ermittlungen ergeben.
Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel
Matthias Felsch, Polizeidirektion Kiel
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