POL-KI: 230925.5 Kiel: Polizei klärt Einbruch und Fahrzeugdiebstahl auf
Kiel (ots)
Zwei Polizistinnen des 4. Reviers nahmen in der Nacht von Sonntag auf Montag einen 42-Jährigen fest, der dringend tatverdächtig ist, zuvor in eine Firma eingebrochen zu sein und dort einen Wagen gestohlen zu haben. Der Mann kam in Untersuchungshaft.
Den Beamtinnen fiel kurz vor Mitternacht in der Elisabethstraße ein Renault Twingo auf, der ihnen entgegenkam. Aufgrund der Enge der Straße touchierte der Twingo beim Passieren des Streifenwagens ein am Fahrbahnrand geparktes Auto. Bei der Kontrolle des 42 Jahre alten Fahrers bemerkten die Polizistinnen, dass er offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer saß. Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, dass er während der Kontrolle einen Zug aus einer sogenannten Crack-Pfeife nehmen wollte, was eine der Polizistinnen umgehend unterband.
Zudem stellten sie fest, dass er nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. Bei dem Wagen handelte es sich um ein Firmenfahrzeug. Da der Fahrer keine schlüssigen Angaben machen konnte, wieso er dieses Fahrzeug nutzt, wurde parallel die Firmenanschrift überprüft und festgestellt, dass dort eingebrochen worden war. Gestohlen wurden neben Kleingeld die Schlüssel mehrerer Firmenfahrzeuge.
Damit nicht genug: Gegen den Tatverdächtigen bestand bereits ein am 09. August erlassener Untersuchungshaftbefehl wegen verschiedener Einbruchstaten. Dieser wurde allerdings am 11. September gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der 42-Jährige kam in der vergangenen Nacht nach Entnahme einer Blutprobe zur Bestimmung der konsumierten Betäubungsmittel ins Polizeigewahrsam. Montagmittag fand auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel die Vorführung beim Amtsgericht Kiel statt. Der Haftrichter setzte den Untersuchungshaftbefehl wieder in Vollzug. Der Tatverdächtige befindet sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 12 der Kieler Kriminalpolizei. Die Beamtinnen und Beamten prüfen, ob der Mann für weitere gleichartige Taten in Frage kommt.
Matthias Arends
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