POL-KI: 240101.2 Kiel: Polizei zieht zwei Fahrer aus dem Verkehr
Kiel (ots)
Am Wochenende stoppten Kieler Polizeibeamte zwei Fahrten von Männern, die betrunken beziehungsweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und mit jeweils überhöhter Geschwindigkeit fuhren.
In der Nacht von Freitag auf Samstag fiel Beamten des Bezirksreviers gegen 03:20 Uhr ein Renault mit unsicherer Fahrweise auf dem Ostring in Höhe der Einmündung Helmholtzstraße auf. Der 22 Jahre alte Fahrer reagierte nicht auf Anhaltesignale und flüchtete mit überhöhter Geschwindigkeit durch mehrere Straßenzüge des Stadtteils, bis er kurz vor der Preetzer Straße gestoppt wurde. Die Beamten stellten fest, dass er offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer saß, so dass ein Polizeiarzt eine Blutprobe zur Bestimmung der Substanz und des Wertes entnahm. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Mann nicht, so dass neben des Verfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel ein weiteres wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf ihn zukommt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
In der darauffolgenden Nacht hielten sich Beamte des 2. Reviers gegen 00:30 Uhr an einer Tankstelle in der Preetzer Chaussee in Schwentinental auf, als sie einen BMW bemerkten, der die Bundesstraße 76 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Kiel befuhr. Sie setzten zur Verfolgung an und erreichten hierbei Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern. In Höhe der Abfahrt zur Alte Lübecker Chaussee stoppten sie den Wagen, der zuvor mehrfach durch unsichere Fahrweise auffiel, und kontrollierten den 32 Jahre alten Fahrer. Bei ihm nahmen sie deutlichen Alkoholgeruch wahr. Der freiwillige Atemalkoholtest bestätigte den Eindruck, das Ergebnis lag bei 1,56 Promille. Ein Polizeiarzt entnahm auch in diesem Fall eine Blutprobe zur genauen Bestimmung des Wertes. Nach Rücksprache mit einem Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete dieser zudem die Beschlagnahme des Wagens und des Führerscheins an. Auf den Fahrer kommen Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu.
Matthias Arends
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