POL-KI: 240426.2 Kiel: vollendeter Schockanruf - 83-jähriger Kieler übergibt hohen Geldbetrag
Kiel (ots)
Donnerstagnachmittag kam es im Kieler Stadtteil Wellingdorf zu einem vollendeten Schockanruf. Im Anschluss übergab ein 83-Jähriger einem Abholer einen fünfstelligen Bargeldbetrag. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen.
Der Mann erhielt seinen Angaben zufolge gegen 15:30 Uhr einen Anruf, bei dem eine vermeintliche Gerichtsmitarbeiterin mitteilte, seine Tochter sei Verursacherin eines schweren Verkehrsunfalls, bei dem eine junge Radfahrerin angefahren worden sei. Zudem hätten Zeugen ausgesagt, dass seine Tochter während der Fahrt das Handy benutzt habe. Sie würde ins Gefängnis kommen, wenn er nicht eine Kaution in Höhe von 60.000 EUR zahlen würde. Er sei weiterhin aufgefordert worden, nicht über diesen Anruf zu sprechen, da der Sachverhalt sonst in die Zeitung kommen würde und er eine Strafe in Höhe von 15.000 EUR zahlen müsse. Als der schockierte und verunsicherte Mann angegeben habe, nicht über so viel Bargeld zu verfügen, einigte man sich auf die Aushändigung von 25.000 EUR.
Insgesamt setzte die Anruferin den Mann über einen längeren Zeitraum erheblich unter Druck, so dass er im Anschluss einem Abholer, der in der Nähe des Amtsgerichts Kiel im Stadtteil Südfriedhof erschien, das Bargeld übergab.
Der 83-Jährige beschrieb den Abholer als ca. 25-35 Jahre alt. Er soll eine hellblaue Jacke und eine dunkle enganliegende Hose getragen haben. Eine detailliertere Beschreibung konnte der Geschädigte nicht machen.
Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen und warnt erneut vor dieser Masche. Personen, denen im Bereich Südfriedhof eine solcher Mann aufgefallen ist, werden gebeten, sich unter 0431 / 160 3333 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
In den vergangenen Wochen und Monaten kam es immer wieder zu diversen Schockanrufen. Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Stephanie Lage
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