POL-KI: 240726.1 Kiel: Flüchtender Fahrer zieht Schreckschusswaffe
Kiel (ots)
Donnerstagabend flüchtete ein Autofahrer vor der Polizei und zog anschließend eine täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe. Nachdem die Beamten ihrerseits den Gebrauch der Schusswaffe androhten, ließ er die Waffe fallen und wurde überwältigt.
Beamte des 2. Reviers bemerkten gegen 21 Uhr im Knooper Weg einen Transporter, der in Schlangenlinien fuhr. Der Fahrer reagierte nicht auf Anhaltesignale und flüchtete mit Geschwindigkeiten von geschätzt bis zu 100 Stundenkilometern über den Schützenwall auf die A215. Während der Fahrt missachtete der 31-Jährige das Rotlicht mehrerer Ampeln.
Er verließ die Autobahn am Mettenhofzubringer, stieg dort aus und flüchtete zu Fuß. Hierbei zog er plötzlich eine Schusswaffe aus dem Hosenbund. Die Beamten zogen ihre Dienstwaffen und machten unmissverständlich klar, dass sie diese einsetzen, sollte er die Waffe nicht fallen lassen. Aufgrund der Androhung des Schusswaffengebrauchs ließ er seine Pistole fallen, wurde überwältigt und blieb letztlich unverletzt. Bei der Pistole handelte es sich um eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe, die der Dienstwaffe der Landespolizei Schleswig-Holstein nachempfunden ist.
In der Folge verhielt sich der Mann zunächst unkooperativ und verweigerte Angaben zu seinen Personalien. Diese waren jedoch nicht schwer zu ermitteln. Bei der Durchsuchung des Wagens stellten die Polizeibeamten unter anderem seinen Personalausweis sicher.
Die Polizisten bemerkten während der Maßnahmen Atemalkoholgeruch bei dem 31-Jährigen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,61 Promille. Aufgrund des gezeigten Verhaltens sowie weiterer Feststellungen besteht zudem der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer saß. Ein Polizeiarzt entnahm mehrere Blutproben zur genauen Bestimmung des Alkoholwertes sowie der offenbar eingenommenen Substanzen.
Führerschein, Fahrzeugschlüssel und Schreckschusswaffe wurden sichergestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz kam er auf freien Fuß.
Hinweis in eigener Sache: Wenn man vor Polizistinnen oder Polizisten eine Schusswaffe zieht, ist eine Notwehrsituation gegeben, die für den Angreifer mit schwersten Verletzungen oder tödlich ausgehen kann. Es ist den Beamtinnen und Beamten vor Ort nicht zuzumuten, zu warten, ob jemand tatsächlich schießt. Eine Prüfung, ob es sich um eine scharfe Schusswaffe oder um eine Schreckschusswaffe handelt, ist erst im Nachhinein möglich. Daher warnen wir deutlich davor, überhaupt eine Waffe mitzuführen. Sie auf Einsatzkräfte zu richten und das unverletzt zu überstehen, bedeutet, mehr Glück als Verstand zu haben.
Matthias Arends
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