POL-KI: 240823.4 Kiel: Kontrollen nach Verstößen gegen die Höhenbegrenzung
Kiel (ots)
In den vergangenen Tagen kam es in der Alten Lübecker Chaussee zu mehreren Verkehrsunfällen, bei denen LKW-Fahrer ein Durchfahrtverbot missachteten und in der Folge eine Eisenbahnbrücke berührten.
Die drei Verkehrsunfälle am Montag und Mittwoch führten jeweils zu kurzzeitigen Sperrungen der Alten Lübecker Chaussee für den Fahrzeugverkehr sowie den Bahnverkehr der querenden Bahnstrecke. Währenddessen überprüften Statiker und Techniker, ob durch die Berührungen an der Brücke Schäden entstanden sind, die eine Gefährdung des Straßen- und Bahnverkehrs darstellen könnten. Im Anschluss erfolgte eine Freigabe des Verkehrs.
Als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiterer Unfälle kontrollieren Polizeibeamtinnen und -beamte des Polizeibezirksreviers seit Mittwoch regelmäßig den fließenden Verkehr vor Ort, zum Teil auch gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Landeshauptstadt Kiel. Während dieser Kontrollen stellten die Einsatzkräfte bislang keine weiteren Verstöße gegen die Höhenbegrenzung von 3,60 m und dem daraus resultierenden Durchfahrtverbot für höhere Fahrzeuge fest.
Die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst hat seit mehreren Wochen für den Bereich eine Verkehrswarnmeldung zu der vorübergehenden Beschränkung der Höhe auf 3,60 m in das TIC-System (Traffic and Travel Information Services) eingetragen. In mehreren Gesprächen, die die Kontrollkräfte mit Verkehrsteilnehmern führten, stellte sich allerdings heraus, dass diese ihre Navigationssysteme im Fahrzeug nicht aktualisiert hatten und die Geräte die Warnmeldung in der Folge nicht anzeigten. Die Polizei rät daher dazu, die Navigationssysteme stets auf einem aktuellen Stand zu halten.
Die Polizei wird auch weiterhin entsprechende Kontrollen in der Alten Lübecker Chaussee durchführen. Verstöße gegen das Durchfahrtverbot werden dabei konsequent geahndet. Verkehrsteilnehmer erwartet in diesen Fällen ein Bußgeld von mindestens 40 Euro.
Björn Gustke
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