POL-KI: 241205.3 Kiel: Kriminalpolizei sucht Zeugen nach Schusswaffengebrauch und schaltet Hinweisportal frei (Folgemeldung zu 241203.2)
Kiel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Die Staatsanwaltschaft Kiel und das Kommissariat 1 der Itzehoer Kriminalpolizei ermitteln nach wie vor in Sachen des Schusswaffengebrauchs in Kiel-Ellerbek und rufen Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls auf, sich zu melden.
In den sozialen Netzwerken existieren einige Videos und Bilder zu dem Vorfall. Diese könnten einen wichtigen Beitrag zu den Ermittlungen leisten. Zeuginnen und Zeugen werden gebeten sich mit der Polizei unter der Telefonnummer 04821-602 0 in Verbindung zu setzen. Zudem besteht die Möglichkeit über das Hinweisportal gefertigte Bilder oder Videos hochzuladen, dies ist hier auch anonym möglich.
Das Hinweisportal ist über folgenden Link erreichbar: https://sh.hinweisportal.de/.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen sind noch nicht abgeschlossen. Heute gaben die Ermittler bekannt, dass sie in dem Fahrzeug, welches der Tatverdächtige bei der Tat nutzte, Hinweise erlangten, die darauf schließen lassen, dass dieser sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und eine Eigengefährdung nicht auszuschließen war. Nachdem der Mann zunächst aus dem fahrenden Fahrzeug heraus einige Male auf die eingesetzten Polizeikräfte geschossen hatte, setzte dieser nach dem Verlassen seines Kraftfahrzeuges den Beschuss auf die Beamten fort.
Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass es sich bei der verwendeten Waffe um eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe handelte. Im Fahrzeug des Tatverdächtigen konnten die Beamten neben einem handgranatenähnlichen Gegenstand, der sich später als Attrappe entpuppte, weitere täuschend echt aussehende Schusswaffenattrappen auffinden und sicherstellen.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall erneut zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die eingesetzten Beamten in solchen Situationen davon ausgehen müssen, dass die Menschen vor ihnen Echtwaffen führen und entsprechend handeln. Auch wenn die Beamten professionell und hoch trainiert sind, kann es dabei erforderlich werden, die eigenen Dienstwaffen zum Einsatz zu bringen.
Es ist keine gute Idee, mit Anscheinswaffen - in diesem Fall handelte es sich um eine so genannte PTB-Waffe - in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Sobald Polizeikräfte von der Schusswaffe gegen Personen Gebrauch machen, wird standardisiert ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur Wahrung des Neutralitätsgebots werden die Ermittlungen von einer direktionsfremden Bezirkskriminalinspektion geführt, in diesem Fall von der BKI Itzehoe.
Dr. Henning Hadeler / Staatsanwaltschaft Kiel Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel
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