POL-KI: 250226.1 Kiel: Polizei stellte neun Messer bei Kontrollen sicher
Kiel (ots)
Dienstagnachmittag führten Zivilbeamte des 2. Reviers Kontrollen im Umfeld des Kieler Hauptbahnhofs durch. Der Schwerpunkt lag auf Verstößen gegen das Waffengesetz.
Im Zeitraum von 12 Uhr bis 17:30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte 45 Personen und stellten bei neun Personen Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Acht der Kontrollierten hatten unmittelbar vor der Kontrolle einen Zug beziehungsweise Bus verlassen, eine Person wollte gerade einen Zug betreten. Konkret stellten sie fünf Einhandmesser, zwei Taschenmesser und je ein Karambit- sowie Küchenmesser sicher. Die Polizisten leiteten gegen die neun Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In einem Fall erhielt zusätzlich die Waffenbehörde Kenntnis, verbunden mit der Anregung, ein Waffenbesitzverbot gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen zu erlassen. Die Bundespolizei führte parallel in eigener Zuständigkeit Kontrollen im Hauptbahnhof durch.
Seitens der Bevölkerung stießen die Kontrollen auf große Zustimmung. Viele, darunter auch Kontrollierte, gaben gegenüber den Einsatzkräften an, dass ihnen das Verbot des Mitführens von Waffen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfern- und nahverkehrs sowie den seitlich umschlossenen Einrichtungen desselben nicht bekannt war.
Die Polizei wird auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.
Gewaltdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Umfeld gehen, insbesondere bei der Verwendung von Messern und anderen Waffen, mit einem besonderen Gefährdungspotenzial einher. Zudem sind diese im Besonderen geeignet, das Sicherheitsempfinden nachhaltig zu stören. Um wirksam und auch im Vorfeld von Taten intervenieren zu können, sind am 31.10.2024 Änderungen im Waffengesetz in Kraft getreten.
Erweitert wurde das Messerverbot auf Grundlage einer Landesverordnung um das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr im Dezember 2024. Diese ergänzt lückenfüllend das Führungsverbot im Personenfernverkehr aus dem Waffengesetz.
Matthias Arends
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