POL-KI: 250228.1 Kiel: Erfolgreiche Kontrollen des 2. Polizeireviers Kiel mit vorläufiger Festnahme
Kiel (ots)
Donnerstag führten Zivilbeamte des 2. Reviers abermals Kontrollen im Umfeld des Kieler Hauptbahnhofs durch. Der Schwerpunkt lag erneut auf Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie nahmen im Rahmen der Kontrollen einen 14-Jährigen fest, der zuvor eine räuberische Erpressung begangen haben soll.
Im Zeitraum von 11 Uhr bis 18:30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte mehrere Personen und stellten bei vier Personen Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Bei einem 47-Jährigen und einem 15-jährigen Jugendlichen stellten die Polizeikräfte jeweils ein Einhandmesser sicher. Ein 21-Jähriger und ein 49-Jähriger führten unabhängig voneinander ein Cuttermesser mit. Die Polizeikräfte leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen ein.
Gegen 17:40 Uhr trat ein 17-Jähriger an die Beamten heran und teilte mit, dass er soeben von einem anderen Jugendlichen geschlagen und aufgefordert worden sei, Zigaretten herauszugeben. Im Anschluss flüchtete der Täter mit den Zigaretten. Nach erfolgter Sachverhaltsaufnahme nahmen die Polizeikräfte den 14-jährigen Verdächtigen in Tatortnähe fest. Sie fertigen eine Strafanzeige wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung.
Zudem trafen die Beamten einen 37-Jährigen an, der eine Konsumeinheit Amphetamine mit sich führte. Sie stellten das Betäubungsmittel sicher und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein.
Zwei Jugendliche, 15 und 16 Jahre alt, händigten den Einsatzkräften insgesamt 12 Packungen E-Zigaretten aus, die nicht mit einer Steuerbanderole versehen waren. Es wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Ein 14-Jähriger legte den Polizeibeamten ein nicht auf seinen Namen ausgestelltes Deutschlandticket vor, mit welchem er zuvor im Zug gefahren sei. Die Kräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein.
Alle Personen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Die Bundespolizei führte parallel in eigener Zuständigkeit ebenfalls Kontrollen im Hauptbahnhof durch.
Die Kontrollen wurden erneut durch kontrollierte Personen sowie unbeteiligten Passanten nahezu ausschließlich positiv wahrgenommen. Viele berichteten, die Berichterstattungen über vorangegangene Kontrollen gleicher Zielrichtung insbesondere in den sozialen Medien wahrgenommen zu haben und hierdurch in Bezug auf das eigene Verhalten bezüglich des Mitführens von Waffen sensibilisiert worden zu sein.
Gewaltdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Umfeld gehen, insbesondere bei der Verwendung von Messern und anderen Waffen, mit einem besonderen Gefährdungspotenzial einher. Zudem sind diese im Besonderen geeignet, das Sicherheitsempfinden nachhaltig zu stören. Um wirksam und auch im Vorfeld von Taten intervenieren zu können, sind am 31.10.2024 Änderungen im Waffengesetz in Kraft getreten.
Erweitert wurde das Messerverbot auf Grundlage einer Landesverordnung um das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr im Dezember 2024. Diese ergänzt lückenfüllend das Führungsverbot im Personenfernverkehr aus dem Waffengesetz.
Die Polizei wird auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.
Stephanie Lage
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