Polizei Presse A 49: Vierter Einsatztag geht ohne große Schwierigkeiten zu Ende - Auch heute wieder Festnahmen
Giessen (ots)
Am heutigen Freitag (13.11.2020) wurde weiter am Logistikbereich südlich des Dannenröder Forstes gearbeitet. Wie bereits in den vergangenen Tagen, wurden auch heute erneut im Randbereich, nördlich und südlich des Dannenröder Forstes, Barrikaden auf den Waldwegen beseitigt. Dabei fiel eine mit Fäkalien verunreinigte Barrikade auf. Darüber hinaus wurde auch eine beschädigte Brücke über einen Bachlauf festgestellt, welche durch Unbekannte unbrauchbar gemacht werden sollte. Bei der Absuche nach Gefahrenquellen entdeckten die Einsatzkräfte auf einem Waldweg mit Laub bedeckte Nagelbretter mit langen Spitzen nach oben. Eine angemeldete Demonstration mit ca. 100 Teilnehmern verlief vollkommen friedlich und endete am nördlichen Waldrand des Dannenröder Forstes. Die Corona-Regeln wurden dabei eingehalten. Gegen 14:00 Uhr versuchten einzelne Personen eine Absperrung im nördlichen Dannenröder Forst zu überwinden. Dies konnten die Einsatzkräfte jedoch unterbinden und es wurde eine Person festgenommen. Insgesamt wurden heute 26 Personen festgenommen. Es sind heute drei Ermittlungs- und 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, 33 Platzverweise sowie zwei Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden. In diesem Zusammenhang wird im Folgenden dargestellt, welche polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit angetroffenen Personen im aktuellen Rodungsbereich grundsätzlich durchgeführt werden. Die Personen werden zuerst durch die Polizei angesprochen und aufgefordert, den aktuellen Rodungsbereich bzw. Sicherheitsbereich zu verlassen. Die dort angetroffenen Personen begehen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach dem hessischen Waldgesetz. Grundsätzlich soll jede Person, die sich im aktuellen Rodungsbereich aufhält, einen Platzverweis zur Verhinderung zukünftiger Ordnungswidrigkeiten/ Gefahren erhalten. Die Platzverweisdauer umfasst in der Regel den Ereignistag plus fünf Tage. Die Erteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich mit einer Zwangsgeldandrohung (500,-EUR für Erstverstoß). Sofern Personen vor Ablauf der Platzverweisfrist erneut im Sicherheitsbereich angetroffen werden, erfolgt die Prüfung einer Ingewahrsamnahme. Bei Straftaten kann darüber hinaus eine dreimonatige Aufenthaltsverbotsverfügung ausgesprochen werden, welche dann bei Antreffen jeweils ggfs. mit einer Ingewahrsamnahme (Richtervorbehalt) durchgesetzt werden kann. Hier wird nach Einzelfallabwägung entschieden. Der weit überwiegende Anteil der Personen, die sich in den Bäumen aufhalten, gibt seine Personalien nicht an, führt keine Identitätsdokumente mit und erschwert eine Identifizierung mittels unter anderem verklebter Fingerkuppen und bemalter Gesichter.
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