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Rhein-Neckar-Kreis: Halloween - So mancher Streich kann ein juristisches Nachspiel haben

Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Bald ist es wieder so weit: Halloween steht vor der Tür. Am 31. Oktober werden wieder, wie in den letzten Jahren, verkleidete Kinder und Jugendliche um die Häuser ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder der Spende von Süßem stellen. Dieser Brauch aus den USA hat sich innerhalb der letzten Jahre in Deutschland etabliert. Kürbisse mit ausgeschnittenen Fratzen werden mit Kerzen beleuchtet, Jugendliche gehen auf Gruselpartys und die verkleideten Kinder ziehen durch die Straßen und verlangen Süßigkeiten. Allerdings haben die Erfahrungen der letzten Jahre auch gezeigt, dass viele bei ihren Streichen die Grenze der Harmlosigkeit überschreiten. Frei nach dem Motto "nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt", weist die Polizei darauf hin, dass viele Streiche ein juristisches Nachspiel haben können. Vor allem Farbschmierereien und das Werfen von Eiern oder Herausreißen von Pflanzen werden oft als harmloser Streich gesehen, sind aber keineswegs Kavaliersdelikte. Es handelt sich vielmehr um Sachbeschädigungen, die von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt werden. In den letzten Jahren entstanden nicht selten hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer. Sogar lebensgefährlich werden kann das Herausheben von Gullydeckeln, sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger. Die Polizei appelliert außerdem an alle Halloween-Fans, friedlich zu feiern! Für Schläger und Randalierer ist an Halloween kein Platz! Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Deshalb hier noch einige Tipps an die Eltern:

   - Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich verbieten in 
     der Halloween-Nacht mitzugehen, ihnen aber die Grenzen bei 
     Streichen aufzeigen!
   - Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen 
     Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, 
     wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu 
     einem "juristischen Nachspiel" kommt.
   - Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur 
     Halloween-Tour ausrüsten!
   - Gegen den Gruppenzwang: die Kinder auffordern, bei üblen 
     Halloween- Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu 
     distanzieren!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Lukas Johst
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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