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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Schriesheim/Heiligkreuzsteinach/Neckargemünd/Rhein-Neckar-Kreis: Unfälle auf glatten Straßen - keine Verletzten - mehrere Totalschäden - Autos teilweise mit Sommerreifen - Winterreifenpflicht?

Schriesheim/Heiligkreuzsteinach/Neckargemünd/Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Bei Schneefall und auf glatten Straßen kam es am Mittwoch auf höhergelegenen Straßen zu mehreren Unfällen, die aber allesamt glimpflich verliefen. Gegen 16 Uhr verlor ein 20-jähriger Autofahrer auf der Landesstraße 536 zwischen Wilhelmsfeld und Schriesheim in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Auto und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Ford eines 40-Jährigen. Im Auto des Unfallverursachers lösten die Airbags aus, beide Beteiligte blieben aber glücklicherweise unverletzt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass an Auto des 20-Jährigen noch Sommerreifen aufgezogen waren. Während der Unfallaufnahme und Bergung der beiden total beschädigten Autos war die L 536 gesperrt, der Verkehr wurde umgeleitet. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 20.000 Euro.

Um 19.45 Uhr rutschte in Heiligkreuzsteinach ein Auto auf der glatten Fahrbahn der Kreisstraße 4122 in einen Graben. Kurze Zeit später gegen 20.10 Uhr kam eine 53-jährige Autofahrerin auf der Kreisstraße 4120 bei einem Bremsvorgang von der Straße ab. Das Auto kippte um und blieb auf dem Dach liegen. Zur Bergung des Autos war die Freiwillige Feuerwehr Heiligkreuzsteinach im Einsatz. Beide Fahrzeuge waren mit Winterreifen ausgerüstet. Glücklicherweise blieben beide Beteiligte unverletzt. Zum Unfallzeitpunkt herrschte starkes Schneetreiben.

Um 19.20 Uhr kam es in der Güterbahnhofstraße in Neckargemünd zu einem Unfall, bei dem ein 20-jähriger Autofahrer mit seinem Peugeot auf glatter Straße drehte und in einen Bauzaun krachte. An dem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden, der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 5.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass an dem Peugeot drei Sommer- und ein Winterreifen aufgezogen waren.

Winterreifenpflicht? Folgen bei einem Unfall!

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein. Die Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, zusätzlich wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg fällig. Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen. Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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