POL-MA: Hockenheim/BAB 6: Schwerpunktkontrolle von Wohnmobilen und Wohnwagengespannen unter dem Motto "Sicher in den Urlaub"
Hockenheim/BAB 6 (ots)
Bedingt durch die andauernde Corona-Pandemie sind für viele Urlauber Flugreisen in ferne Länder nicht möglich. Daher boomt die Reisemobil- und Wohnwagenbranche seit letztem Jahr und viele Neulinge wagen den Start in einen Campingurlaub. Vielen Urlaubern sind dabei Begriffe wie Anhänge- und Stützlast, Beladung und Ladungssicherung neu. Aus diesem Grund führte die Verkehrspolizei Mannheim am Donnerstag, dem ersten Sommerferientag in Baden-Württemberg, zwischen 10 Uhr und 15 Uhr eine Wohnwagen- und Wohnmobilkontrolle unter dem Motto "Sicher in den Urlaub" durch.
Im Vordergrund stand dabei der Präventions- und Aufklärungsgedanke, lediglich bei gravierenden Mängeln und Verstößen wurden repressive, sanktionierende Maßnahmen ergriffen.
Die Fahrzeuge wurden durch 4 Kradfahrer aus dem fließenden Verkehr heraus selektiert und zur Kontrollstelle auf der Tank- und Rastanlage geleitet. Dort erfolgte zunächst eine dynamische Verwiegung mit anschließender ganzheitlicher Kontrolle der Fahrzeuge und deren Fahrzeugführer. Besonderes Augenmerk lag auf der Einhaltung der zulässigen Gesamtgewichte, der Ladungssicherung, dem technischen Zustand sowie den fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften.
Bei den Kontrollen wurden insgesamt 108 Personen und 48 Fahrzeuge überprüft, darunter befanden sich 31 Wohnwagengespanne, 14 Wohnmobile und 2 Lkw und ein Kleintransporter. Dabei mussten insgesamt 15 Fahrzeuge beanstandet werden, was einer Beanstandungsquote von 31 Prozent entspricht.
Folgende Feststellungen wurden getroffen:
- 8 Fahrzeuge waren um bis zu 5 Prozent überladen, hier erfolgte keine Ahndung. - 8 Fahrzeuge waren um bis zu 20 Prozent überladen. Den Fahrzeugführern wurde durch Umladung und weitere Maßnahmen die Möglichkeit der Gewichtsreduzierung gegeben. Anschließend erfolgte mündliche Verwarnung. - 4 Fahrzeuge hatten das zulässige Gewicht um mehr als 20 Prozent überschritten. Diese Verstöße wurden durch Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet. - 5 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, davon waren bei vier Fahrzeugen Mängel in der Ladungssicherung feststellbar, ein Fahrzeugführer hatte trotz Überholverbots überholt. - Eine Zuwiderhandlung gegen abfallrechtliche Bestimmungen - 11 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der Mängel untersagt
Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes der Kontrollen wurden auch zwei Lastwagen und ein Kleintransporter kontrolliert. Ein Sattelzug fiel auf, da der Auflieger stark nach rechts geneigt war. Hier war die Ladung während der Fahrt verrutscht. Ein Abfalltransporter war um fast 30 Prozent überladen, zudem hatte er nicht die erforderliche abfallrechtliche Erlaubnis. Zudem war die Ladung nicht ausreichend gesichert. Der Kleintransporter war um 48 Prozent überladen (insgesamt 1.500 Kilogramm) und hatte eine defekte Felge und die Bereifung war mangelhaft.
Die Kontrolle stieß bei den Betroffenen auf überwiegend positives Echo. Die Ergebnisse zeigen, dass solche Kontrollen, gerade in der Hauptreisezeit von großer Bedeutung sind und werden weiter fortgesetzt.
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