POL-MA: Reilingen, Rhein-Neckar-Kreis: 36-Jähriger wegen versuchten Privatwohnungseinbruchdiebstahls in Untersuchungshaft.Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Mannheim und Polizeipräsidiums Mannheim
Reilingen, Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Mann erlassen. Diesem wird versuchter Privatwohnungseinbruchdiebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Der Mann soll am 18.05.2022, gegen 21:45 Uhr in Reilingen bei einem Anwesen zunächst an mehrere Wohnungstüren geklopft haben, um zu überprüfen, ob die Bewohner jeweils zu Hause waren. Als sich nach dem Klopfen an die Wohnungstür eines 67-jährigen Mannes zunächst niemand meldete, soll der Tatverdächtige versucht haben, mit einem Schraubendreher die Überwachungskamera vor der Wohnung zu manipulieren. Der Wohnungsinhaber machte dann doch auf sich aufmerksam und der Tatverdächtige ließ von der Kamera ab.
Anschließend soll er sich in dem Anwesen zu der Wohnung eines weiteren 41-jährigen Geschädigten begeben haben. Da dieser schlief und auf das Klopfen nicht reagierte, nahm der 36-Jährige wiederum seinen Schraubendreher und zerstörte die Überwachungskamera. Beim Versuch, die Wohnungstür aufzuhebeln, erwachte der 41-Jährige in der Wohnung und begab sich mit seiner Tierabwehrpistole zur Wohnungstür. Er riss sie von innen auf und entdeckte den 36-Jährigen. Im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung sprühte der Geschädigte dem Tatverdächtigen dann mit der Tierabwehrpistole in das Gesicht. Der 36-jährige Tatverdächtige wurde hierbei im Gesicht getroffen und ergriff die Flucht.
Der gambische Tatverdächtige wurde beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen - auch gegen den 41-jährigen Wohnungsinhaber, inwieweit der Einsatz des Tierabwehrsprays rechtmäßig war - dauern an.
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