POL-MA: Heidelberg: Gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Gaststätten, Spielhallen und Shisha-Bars im Stadtgebiet Heidelberg - Beschlagnahme von 25 Kilogramm Wasserpfeifen-Tabak sowie weitere Ergebnisse
Heidelberg (ots)
Rahmen der Partnerschaft "Sicher in Heidelberg" und der Sicherheitskooperation mit dem Zoll führte das Polizeipräsidium Mannheim am Donnerstagabend gemeinsam mit dem Hauptzollamt Karlsruhe, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowie unterschiedlichen Behörden der Stadt Heidelberg und dem Eichamt Mannheim, des Regierungspräsidiums Tübingen im Zeitraum von 16 bis 22 Uhr Schwerpunktkontrollen in zahlreichen Lokalitäten im Stadtgebiet von Heidelberg durch. Insgesamt befanden sich neben rund 20 Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Mannheim und der Bereitschaftspolizei Bruchsal auch 10 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und 5 Beamtinnen und Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe sowie 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis im Einsatz.
Die Stadt Heidelberg überwachte mit insgesamt 8 Mitarbeitern des Bürger- und Ordnungsamts insbesondere Vorschriften des Gewerbe-, Umwelt- und Baurechtswesens und führte Lebensmittelkontrollen durch. Die unter ganzheitlichen Gesichtspunkten angelegten Kontrollmaßnahmen umfassten neben der Feststellung von Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz daher auch Kontrollen des Jugendschutzes sowie das Vorgehen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte fünf Shisha-Bars, zwei Barber-Shops sowie ein Café im Stadtgebiet von Heidelberg.
Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten nachfolgende Ergebnisse fest:
Rund 25 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak beschlagnahmten die Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe. Es wurden Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und eine Ordnungswidrigkeit wegen des Verdachts der Verbrauchsteuergefährdung gegen den Betreiber eingeleitet.
Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe befragten die jeweils anwesenden Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Dabei ergaben sich folgende Verdachtsmomente:
- 1 Mindestlohnunterschreitung - 3 Fälle von Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) - 2 Hinweise auf Schwarzarbeit (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) - 3 Hinweise auf unerlaubte Ausländerbeschäftigung - 2 Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung - 1 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht
Mitarbeiter des Eichamts stellten vier Verstöße gegen das Eichgesetz wegen zahlreicher ungeeichter Schankgefäße fest.
Darüber hinaus wurden durch Mitarbeiter der beteiligten Behörden der Stadt Heidelberg sowie des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis weitere Feststellungen getroffen:
- Stilllegung einer völlig verschimmelten Eiswürfelmaschine - Feststellung verschimmelter vorrätig gehaltener Lebensmittel und Getränke sowie unhygienischer Zustände in Küchen und Schließung zweier Lokalitäten - 26 Verstöße gegen städtische Bestimmungen zum Umgang mit Wasserpfeifen in Betriebsräumen, darunter abmontierte oder defekte CO-Warnmelder, Überschreitung der CO-Grenzwerte sowie fehlende Feuerlöscher und Feuerlöscher ohne gültige Prüfplakette - mehrere Verstöße gegen brandschutzrechtliche Bestimmungen - 35 Verstöße gegen Hygienebestimmungen in Barber-Shops
Alle festgestellten Verstöße werden als Straf- oder Bußgeldverfahren konsequent zur Anzeige gebracht und verfolgt. Die Kontrollmaßnahmen werden daher auch weiterhin in regelmäßigen Abständen im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim fortgesetzt.
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