POL-MA: Mannheim-Neuostheim: Bandendiebstahl; Täter durch Gesichtserkennungsverfahren ermittelt
Mannheim-Neuostheim (ots)
Bereits im November 2021 betraten zwei der insgesamt vier Täter arbeitsteilig in der Seckenheimer Landstraße einen Lebensmitteldiscounter. Zwei Täter befüllten kräftig ihren Einkaufswagen mit hochwertigen Lebensmitteln.
Die Kassiererin sagte später gegenüber der Polizei, "die wollten sicherlich mit den Alkoholika und den Knabbereien eine große Party feiern".
Vielleicht war es deren eigene Abschiedsparty, da alle - wie sich später herausstellt - unmittelbar nach der Straftat von Heidelberg in andere Städte innerhalb von Baden-Württemberg verzogen waren.
Ein weiterer Täter hielt sich vor dem Discounter auf und wartet einen günstigen Moment auf, um die elektronische Eingangsschiebetür von außen zu öffnen. Der Vierte im Bunde hatte unabhängig seiner Kumpane den Laden betreten und beschäftigte die Kassiererinnen im dortigen Kassenbereich, während seine Mittäter den Laden verließen.
Die beiden Täter schoben ihren gefüllten Einkaufswagen entgegen der Laufrichtung mit ihrem Diebesgut im Wert von circa 400 Euro nach draußen.
Ein Kunde hatte den Vorfall beobachtet und verständigte eine Mitarbeiterin, die den vier Tätern nach draußen folgte. Nachdem sie den Männern im Alter von 20 bis 42 Jahre nachgerufen hatte, ließen sie den noch gefüllten Einkaufswagen auf dem Parkplatz stehen und verschwanden zu Fuß.
Aufgrund der Videoaufnahmen der Täter konnte über das Gesichtserkennungsfahren der Polizei zunächst der 26-jährige Haupttäter anhand markanter Merkmale eindeutig ermittelt werden. Die anschließenden weiteren polizeilichen Ermittlungen führten dann zu den weiteren landesweit agierenden Tätern, deren Weg auch nach Oberndorf und nach Stuttgart geführt hatte.
Ermittlungen ergaben, dass sie auch dort zahlreiche Straftaten begangen hatten und zwei Täter vorübergehend in diesem Zusammenhang auch in Haft waren.
Das vom Polizeiposten Mannheim-Neuostheim geführte Verfahren konnte nun nach Monaten zu Ende ermitteln und an die Staatsanwaltschaft vorlegen werden.
Info
Das Bundeskriminalamt setzt das Gesichtserkennungsverfahren ein. Zur Identifizierung unbekannter Täter wird das erlangte Bildmaterial mit den Informationssystemen der Polizei erfassten Lichtbilder von Straftätern verglichen.
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